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Die Zerstörung Magdeburgs 1631

Befestigungen, Bastionen und Verteidigungsanlagen – Magdeburg galt Anfang des 17. Jahrhunderts als uneinnehmbar. Mit rund 35 000 Einwohnern galt sie als eine der reichsten und schönsten Städte des Reiches sowie als Hochburg des Protestantismus. Die Regierung der Stadt verhielt sich in den ersten Jahren des Dreißigjährigen Krieges neutral. Ihre schwankende Politik führte jedoch schon bald zu Auseinandersetzungen, die 1631 schließlich in der Zerstörung Magdeburgs gipfelten. Als Ergänzung zu Ihrem Dokumentenmagazin möchten wir Ihnen an dieser Stelle spannende Hintergrundinformationen zur Zerstörung Magdeburgs 1631 und zu Ihren exklusiven Dokumenten liefern. Nutzen Sie auch unsere zusätzliche Auswahl an originalgetreu reproduzierten historischen Dokumenten sowie Karten & Plänen. Wir stellen Ihnen nicht nur theoretisches Geschichtswissen zur Verfügung, sondern geben Ihnen gleichzeitig die Möglichkeit, dieses Wissen anhand aufwendig hergestellter Faksimiles zu vertiefen. So wird Geschichte lebendig! 

Inhalt

1. Transkriptionen

  • Bericht von Gerhard Freiherrn von und zu Questenberg an Albrecht von Wallenstein   (Dokument 1)
  • Bericht Johann Graf Tillys an Albrecht von Wallenstein (Dokument 2)
  • Bericht des Landeshauptmanns von Sagan an Albrecht von Wallenstein (Dokument 3)

 

2. Die Eroberung Magdeburgs, 20. Mai 1631


 

1. Transkriptionen


Dokument 1

Bericht von Gerhard Freiherrn von und zu Questenberg an Albrecht von Wallenstein vom 14. Mai 1631 mit Graf Pappenheims Schilderung von der Belagerung Magdeburgs

ÖStA, AFA 1631 5-34

Durchleuchtig: Hochgeborner
Fürst g(nä)d(ig)ster Her Herr

Was mihr her gen(eral) Tyly schreibt, darvon E(ur) f(ürstlichen) g(naden)
parte zue geben, hab ich eracht ein notturfft zu sein.
sönst schreibt mihr graff v(on) pappenheim von
4 May, daß sy inner wenig tagen verhoffen
Magdeburg sich gar zue impatroniren, weilen
sy alles, was ausser der statthorn ist, inhaben
und in der vorstat, so der feind selbst abbrend
und in die stat sich retiriert, loggiern.
Wil hoffen, bis auf diese zeit Magdeburg
von den unsrig(en) occupiert sein dürffte.
Ire khei(serliche) M(ajestä)t fragen E(ur) f(ürstlichen) g(naden) öffters gar
sorgfeltig
nach, haben auch demselben ein handtbriefl
mit und(er)zaignung ethlicher Zeil von aigner
handt zuegeferttigt, so Ich vor 4 oder 5 tagen
h(er)n graffen Trzko zuegestelt, Eur f(ürstliche) g(naden) zue
Gitschin, dahin er zue res reisen resolviert
war, einzuehendigen, wil hoffen, es werde
E(ur) f(ürstlichen) gn(aden) recht eingeliffert werden. Sönst
nichts dan mich in E(uer) f(ürstliche) g(naden) beharliche gnad und
des almechtigen schuz uns gesambt bevelhendt.
                                                                                                                                                                     Wien, den 14. May (1)631
                                                                                                                                                                     Eur f(ürstliche) g(naden)
                                                                                                                                                                     g(e)h(orsam)ister
 
                                                                                                                                                                      Questenberg
Herr von Questenberg commu=
niciret waß herr Graff Tilli
geschrieben

Ihrer furstl(ichen) gn(aden)
H(er)n Hern Albrechten Herzog
zue Meckelburg Fridland und
Sagan Meinem g(nä)d(ig)sten fursten
und Hern


A(us) d(en) W(a)ll(e)nst(ein) Akten


 

Dokument 2

Bericht Johann Graf Tillys an Albrecht von Wallenstein über die Eroberung Magdeburgs und den Zustand der Armee vom 24. Mai 1631 (ÖStA, AFA 1631 5-51)

Durchleuchtiger Hochgeborner Fürst

 

 

 

 

 

genediger Herr

Eur f(ürstlichen) g(naden) verhalte gehorsamblich nicht, Sye werdens
auch vielleicht bereits vernommen haben, welchermassen
den 20. huius die statt Magdeburg durch göttlichen beystandt mit stürmender handt zue Ihrer khay(serlichen)
May(estät) gehorsamb gebracht worden. Nachdem
dan der khay(serliche) Exercitus dieser enden Lenger kein
außkhommen noch zueleben hat, So habe allerhöchst=
gedachte Ihre Khay(serliche) May(estät) allerunderthenigst ge=
peten, bey den Böheimbischen und anderen Ständen
zu verfüegen, daß nöttige underhalts mitel ausser
der ich mit dem Khriegs volckh nichts vorzuenemmen
noch verrichten khan, fürderligst möchten beyge=
schaffet werden. Eur f(ürstliche) g(naden) gleichfahls unnder=
dienst: und hochvleißig pittendt, Sye wollen
an Ihrem hochen und vielgiltigen ohrt, bey hoch: und
wolgeb(ornen) herrn Böheimbischen Stenden in genaden
befördern helffen, daß sie bey iezigen verworrenen
unnd gefehrlichen Kriegs zuestandt, darunder sye

herrn stände nicht wenig periclitiren, sich ver=
mögens angreiffen und dadurch die bevorstehende
Feinds gefahr zue Ihrem eigenen besten zeitlich ab=
kheren helffen.
Unnd erinderen sich diesemnegst Eur f(ürstliche) g(naden), waß
weegen dero fürstenthumb Meckhlenburg, wie nötig
nemblich sey, daß die posten daselbst mit Proviandt
und sonsten der necessitet nach providiert werden,
mehrmahlig geschriben und zuverfüegen gepeten,
solches iezo umb so mehr, weillen ich nicht weiß, wohin
sich der Schweede wenden würdt, und bitte deroweegen
nach wie vor, Eur f(ürstliche) g(naden) wollen die genedige
verordnung thuen, daß zue solchem ende die noth=
wendigkheit verhoffet und beygebracht und an
plaz dero statthalters obristen Wingerßkhy, weillen
selbiger das getraidt hin: und wieder außm landt
verkhaufft und also Eur f(ürstlichen) g(naden) mit dessen
persohn übel gedienet gewesen, ein ander, der
sich der sachen mit mehrerm eyffer und ernst
weeder vorhin geschechen, angelegen sein lassen,#                                         #bestellet werde
damit durch eine oder andere verzügligkheit landt
und leüthe in kheine gefahr und verlust gerathen
mögen.
Eur f(ürstlichen) g(naden) hab ich underdienstlicher wolmein=
nung und beschaffenen dingen nach nicht verhalten,
mög dieselbe göttliche protection zue allem
wolergehen threuligst bevehlendt. Datum Magde=
burg, den 24. May a(nn)o 1631


Eur f(ürstliche) g(naden)
                                                                                                                                                                          Unnderdienst bereith
                                                                                                                                                                          williger
                                                                                                                                                                          Johann grave von Tilly

Graff Tylli berichtet, das Mag=
deburg zum gehorsamb bracht,
und bittet Ihr Fürstl(iche) G(naden) wollen
bey den h(ern) Stadhaltern in Bohaimb
befordern, das die armee mit unter=
halt succurriret werde, wie
auch an des Wingerßky stadt
yemand andern zu verordnen.

Dem durchleuchtigen Hochgebornen Fürsten und Herrn
Herrn Albrechten Herzogen zue Meckhlenburg, Fridt=
Landt und Sagan, Fürsten zue Wenden, Graven zue
Schwerin, der Landen Rostockh und Stargarth Herrn,
Meinem genedigen Herrn

 

Gütschin
                                                                                                                                                                          Expediret, den 7. Juny
                                                                                                                                                                                           A(nn)o 1631

A(us) d(en) W(a)ll(e)nst(ein) Akten


 

Dokument 3

Bericht des Landeshauptmanns von Sagan, Rudolph Graf von Kaunitz, an Albrecht von Wallenstein über die EinnahmeMagdeburgs vom 26.5.1631


ÖStA, AFA 1631 5-53
Durch Lauchtiger
Hoch geborner Fürst
Genediger Fürst undt Herr

E(ur) f(ürstliche) g(naden) bericht ich untertenig, wie das her Grave Tilli
den 20 May uhm mitag Made Burckg mitt stürm(en)der
hand hat Gott lob ein genomen, den Byssoff (!) ge=
fangen bekommen, hat ein S(ch)uß durch den Ahrm bekom=
men. Der Földt Marschalk von S(ch)wedischen ist nider=
gehaun, so wohl die soldaten auch die Bürger, die Ihm
gewehr gewest sindt. Ihn dem Einnemen ist Ein
Feyer auß kommen. Man khans aber nicht wisen,
wie es zugegangen ist, so daß die Stadt bieß auff
die Burckh undt irgent fünftzink heyser sonsten
gantz weck gebrunenn, auff des herrn graven Tilli ist
gahr wenick bliben folck. Dan sie sich auff die ledtz
gar s(ch)lecht gewert haben. Der S(ch)wed ligt Ihm allt
Brandeburckg hat sein heill bei Tesau versuchen wollen,
ist Ihm aber gahr s(ch)lecht angangen, seine arme(e) leit
grose Nott undt reis(s)en Ihm die soldaten zimlich auß,
solches ales hab ich auß flicht S(ch)uldikeit
E(uer) f(ürstlichen) G(naden) unter
tenigst avizirt, mich beneben In dero beharliche Fürstlihe ge=
naden emfelend.
 
                                                                                                                                                                 E(uer) f(ürstliche) G(naden)
A (?) den 26. May                                                                                                                         untertaniger gehorssamer diner
A(nn)o 1631                                                                                                                                     [Rudolph Graf von] Kauniz mp
Landtshaubtman zum Sagan
berichtet, daß Magdeburg
eingenomben
Dem Durchlauchtigen Hochgebornen
Fürsten und Herrn Herrn Albrechten
Herzogen zue Meckelburg, Friedlandt
und Sagan, Fürst zue Wenden, Graffen
zue Schwerin, der Lande Rostock und
Stargartt Herrn Meinem gnedigsten
Fürsten und Herrn
Cito
Citisimo
A(us) d(en) W(a)ll(e)nst(ein) Akten


 

2. Die Eroberung Magdeburgs, 20. Mai 1631

Faksimile aus: Deutsche Geschichte in Dokumenten – Tilly und die „Magdeburger Hochzeit“, 1631 (DG 00801/1631). Braunschweig: Archiv Verlag 2008, Dok. 4.
Faksimile aus: Deutsche Geschichte in Dokumenten – Tilly und die „Magdeburger Hochzeit“, 1631 (DG 00801/1631). Braunschweig: Archiv Verlag 2008, Dok. 4.

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