Wormser Konkordat

Das Wormser Konkordat 

Wormser Konkordat

Was im September 1122 als Schlussstrich unter eine der folgenschwersten Krisen­ und Wendezeiten der mittelalterlichen Geschichte gesetzt wurde, ist kein Konkordat im heutigen staatsrechtlichen Sinn, sondern die vertragliche Beilegung eines Grundsatzkonfliktes geradezu epochalen Ausmaßes. Die Antagonisten des Investiturstreits, der 1077 in Heinrichs IV. berühmtem „Gang nach Canossa“ seinen Höhepunkt fand und sich dann noch viereinhalb Jahrzehnte lang hinzog, waren Kaiser und Papst. Betroffen waren alle Stände und Gläubigen.

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Übersetzung

Privilegium imperatoris (Heinricianum) (Dok. 1)

 

Privileg des Kaisers

Im Namen der heiligen und unteilbaren Dreifaltigkeit. Ich, Heinrich, von Gottes Gnaden Imperator Augustus der Römer, verzichte aus Liebe zu 

Gott und der heiligen römischen Kirche und zum Herrn Papst Calixtus und wegen meines Seelenheiles zugunsten Gottes und der heiligen Apostel Petrus und Paulus und der heiligen römischen Kirche auf alle Investitur mit Ring und Stab, und ich gestatte in allen Kirchen, die in meinem Regnum und Imperium liegen, kanonische Wahl und freie Weihe.

2. Besitzungen und Regalien des heiligen Petrus, die vom Beginn dieses Streites an bis zum heutigen Tage zur Zeit meines Vaters oder auch durch mich entfremdet worden sind, erstatte ich der heiligen römischen Kirche zurück, soweit ich sie im Besitze habe, falls aber nicht ich sie besitze, werde ich die Rückerstattung getreulich unterstützen.

3. Besitzungen aller anderen Kirchen oder von Fürsten oder anderer Laien und Kleriker, die in diesem Streite verloren gegangen sind, werde ich nach dem Rate der Fürsten und der Rechtsgewalt, die ich habe, zurückgeben; was ich aber nicht selbst besitze, werde ich getreulich zurückzugeben befehlen.

4. Und dem Herrn Papst Calixtus und der römischen Kirche und allen, die auf ihrer Seite sind oder waren, gebe ich wahren Frieden.

5. Auch werde ich in allen Fällen, in denen die römische Kirche Hilfe von mir erbitten sollte, ihr getreulich helfen und in allen Stücken, über die sie mir Beschwerden vorträgt, für schuldige Gerechtigkeit sorgen. Das alles ist geschehen mit Zustimmung und nach Beratung mit den Fürsten, deren Namen 

unterschrieben sind: Erzbischof Adalbert von Mainz, Erzbischof F[riedrich] von Köln, [Hartwig] Bischof von Regensburg, O. Bischof von Bamberg, B[runo] Bischof von Speyer, H[ermann] von Augsburg, G. von Utrecht, O. von Konstanz, E. Abt von Waldis, Herzog Heinrich, Herzog Friedrich, Herzog S., Herzog Berthold, Markgraf Teibold, Markgraf Engelbert, Pfalzgraf Otto, Graf Berengar. Ich, Friedrich, Erzbischof von Köln und Erzkanzler, habe gegengezeichnet.

(Übersetzung: Geschichte in Quellen. Mittelalter, bearb. v. Wolfgang Lantemann, Bayerischer Schulbuch-Verlag, München 31989, S. 353)