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Kurfürsten

Man schreibt das Jahr 1667, als Friedrich Wilhelm von Brandenburg, genannt der Große Kurfürst, zu Cölln an der Spree seine „Vätterliche Vermahnung“ verfasst. Es ist sein politisches Testament, in dem sich der mächtige Reichsfürst direkt an seinen Nachfolger wendet und ihm Ratschläge, Richtlinien und Erfahrungen für seine künftige Aufgabe hinter­lässt. Das Schreiben ist auf den 19. Mai datiert, der Adressat Kurprinz Karl Emil.

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Dokument 1: Politisches Testament des Großen Kurfürsten vom 19. Mai 1667 (Auszug)

Transkription

 

Die vatterliche liebe So Ich als ein vatter kegen seinen Sohn, vndt zukunftigen 

Succesoren trage, hatt mich verursacht, Ihme einige auß langer erfahrenheitt 

nutzliche vnterrichtungenzu hinterlassen, vndt also dieses kurtzlichen in die 

Feder zu fassen, in betrachtung, das es Ihme nottig vndt dienlich zu wissen 

ist, wie Er Seine gantze Regirung fuhren wie Er darin zuforders gegen Gott, 

Seines gleichen, wie auch gegen Seine, Ihme von Gott vntergebene vndt 

anuertrautte vnterthanen, im Kirchen vndt weltlichen Regimendt, Sich zu 

verhalten, was für Rähtte Er gebrauchen, wie Er im Rahtte votiren lassen 

solle, auch wan vndt wie Er das conclusum nehmen solle, Mitt welchen Er 

in Allia[n]ce sey, vndt mitt wehme Er solche noch zu machen habe, vndt wie 

der Cammerstadt verbessert werden kan, was an conservation dervestungen 

gelegen, benennungen dervestungensoahnitzo sein, vndt was für Ortter 

bequemlich zu Versicherung vndt communication der Landen angelegt wer-

den können, was für garnisonen, in Friedens vndt krigszeitten darin nottig, 

darnehbenst die vnterhaltung der Magasinen, vndt dessen Vermehrung: So 

trage Ich gantz keinen zweiffeil das in diessem aufsatz genugsahm begrif-

fen sein wirdt, wie der gantze Staadt gefuhret werden muß, hoffe auch das 

mein Sohn solches gebuhrendt beobachten werde, wodurch Er dan diesses 

erlangen wirdt, das Ihme Seine Regirung nicht schwer sondern gantz leicht 

für kommen, auch solches von seinen dieneren nicht zu lernen haben wirdt, 

sondern selbst die Wissenschaft haben kan, Deßwegen Ich auch so viell mir 

muglich gewessen, kurtzlich solches hirin verfasset, auf das es mein Sohn 

mitt viellen vndt langen lessen nicht verdrißlichen fallen möge.

Nun ist vndt bestehet zuforders die rechte tugendt eines rechtschaffenen 

Regenten darin, das Er Gott, der In erschaffen, vndt zu einem herrn vndt 

Regenten so vieller Lande vndt leutte gesetzet, recht von hertzen furchte, 

liebe, vndt für äugen habe. Sein allein Seligmachendes wohrdt, die wahre 

Richtschnur Seiner gantzen Regirung vndt lebens sein lasse, dieweill darein 

die rechte Gott wolgefellige Regirungskunst, vndt höchste politica begriffen 

ist, hienehbenst Gott taglich morgendts mittags vndt abendts mitt einem 

inbrunstigen gebette fleissig anruffe, zuforders vmb weisheitt vnd verstandt,

auch vmb gnedigen beistandt solche schwere Regirungslast, zu Seines hohen 

Nahmens Ehre, Anuertrautten Landen vndt Leutten zum besten, also zu 

dirigiren, damitt Ihr solches gegen Gott, hir zeittlich vndt dortt Ewig verant-

wortten moget, hirnehbenst erinnert Euch auch stetz, der vielfeltigen hohen 

wolthatten Gottes so Er Euch für anderen erwissen, das Er Euch zum Fürsten 

vber so viell  Landt vndt Leutten, auß lautter gnadt gesetzet, deßwegen Ihr 

Ihn taglich mitt fleissigem gebett, hochlich vrsache

zu dancken habt. Euch auch befleissiget Ewer gantzes Leben vndt Regirung, 

zu Seinem Dienste anzuwenden, betrachtet auch oftmals vndt alzeitt, das Ihr 

nichts das aller geringste begehet, oder thutt, dauon Ihr dem höchsten ins 

künftige werdet rechenschaft geben müssen, Ja auch von dem allergeringsten. 

Diesse Christliche betrachtung nun der zukunftigen

rechenschaft, welche Gott von Regenten mehr den von andere erfordert, vndt 

das auff Sie aller vnterthanen äuge gerichtet sey, vndt deren exempell folgen, 

wirdt verursachen Damitt Ihr Euch, in Euren gantzen leben befleissigen wer-

det, nicht wissendtlich gegen Gott zu sundigen, sonderen allzeitt Euch des 

gutten, so viell die Menschliche Schwacheitt zulest,

zu befleissigen, wan Ihr diesses woll beobachtet, So wirdt der nutz darauß 

entstehen, das die furcht des herrn, von tage zu tage, iemehr vndt mehr in 

Euch wackssen vndt zu nehmen wirdt. So wirdt Euch auch alßdan alles zeit-

tliche So Ihr von Gott begeren vndt bitten werdet, vndt Euch nur

Seilig ist, von Ihm reichlich zufallen, vndt Euch gegeben werden, befleissi-

get Euch auch eines rechten messigen vndt nüchteren lebens, gehet damitt 

Eweren vnterthanen vndt dienerenmitt gutten exemppell für.

Der Fraw Mutter woferne Selbige noch bey leben were, Seidt Ihr schul-

dig allen kindtlichen Respect, liebe, vndt gehorsam zu erweissen, wie Ihr 

dan auch solches zuthun schuldig, vndt von Gott kraft des fünften gebots 

Euch anbefollen ist, auf das der Segen des herrn, vber Euch vndt Ewere 

Nachkommen, nicht aber der erschreckliche fluch kommen möge, befohr-

ab habt Ihr grosse vrsache darzu,weill Sie Ewrendtwegen, vnaufhorlich zu 

Gott gebetten, vndt vielle muhe vndt sorge außgestanden hatt, Darumb Ihr 

Selbige nicht genugsamb Ehren vndt Dancken, vndt dafür schuldige gegen 

liebe erweissen könnet. Gegen die Armen seidt freigebig es ist auch Christi 

befeil, dadurch Samlet Ihr Euch einen vnuergencklichen Schatz im himmell, 

welchen keine motten oder Rust fressen, oder diebe nach graben werden. 

Was nun die Religion, vndt der Kirchen bau in Euren Landen betritt, vndt 

welcher gestaldt Ihr solchen bestmuglichst zu fuhren habt, So ist furnehmlich 

dahin zu sehen vndt zu trachten, auf das die Reformirte Religion, welche auf 

das wahre wortt Gottes, vndt auff die Simbola der Apostellen allein gegrün-

det, vndt ohne Menschen zusatz ist, In allen Eweren Landen möge vortge-

pflantzet werden, doch solcher gestaldt, das es nicht mitt zwangsmittelen, 

oder entziehung der Lutterischen Kirchen, vndt abgang deren Rentten oder 

inkunften gesche, sonderen auß Eweren eigenen mitteilen, solchen bau der 

Reformirten kirchen in Eweren Landen befordert, vndt wirdt solches so hiran 

verwandt, den Cammer gefellen zu keinen abpruch gereichen, sonderen Gott 

wirdt solches vielfeltig belohnen, vndt reichlichen wider ersetzen vndt ver-

gelten: Vndt gleich wie Ich mich den bahu der kirchen Gottes, aufs fleissigste 

in meiner Regirung, So viell mir, bey den stetten krigen, vndt gefehrlichen 

zeitten muglich gewessen, hab anbefollen sein lassen, auch den anfang 

zum theill gemacht. Als will Ich gar nicht zweiffellen, sonderen hoffen, Ihr 

werdet darin fleissig continuiren, vndt dasienige. So Ich nicht hab volfuhren 

können, durch die gnade vndt beistandt Gottes zu folfuhren. Euch höchstes 

fleisses angelegen sein lassen, Zu beforderung nun diesses wercks, habt Ihr 

furnehmlich dahin zu sehen, das wan Solche Subiecta von der Reformirten 

Religion In Eweren Landen Sich befinden, So da qualificirt vndt geschickt, für 

andere zu denen bedinungen vndt officien, zu hoffe vndt im Lande annehmet 

vndt bestellet. Ja da auch in der Chur Brandenburg keine verbanden, auß der 

frembde annehmet, vndt den Lutterischen furziehet. Der Reformirten kinde-

ren gebet die ordinär beneficia vndt Stipendia, damitt Sie etwas lernen, vndt 

Euch desto besser dienen können, hirnehbenst auch zu Predigers in Stetten 

vndt auffem lande vociret, welche nicht zancksuchtig, vndt Euere Religion 

nicht verketzeren oder verdammen, sonderen fridliche leutte sein, So da den 

kirchen friden zu beforderen suchen vndt meinen edicten nach zu leben Sich 

reversiren, gleichfalls die Schuhen vndt Academien im Lande, mitt solchen 

preceptoren vndt Professores besetzet. So da moderat, vndt nicht zancksuch-

tig sein, die solches nicht thun wolten, selbige das landt zu reumen befelliget,

Der vnterschidlichen Religionen, Sein Ihn allen Eweren Landen drey, 

Als die Reformirte, Lutterische, vndt die Romisch CattoUische, In der 

Chur Brandenburg, Preussen, Magdeburg, Pommeren, Halberstadt, Minden, 

Grafschaft Marck vndt Rauensperg, sein die meisten Lutterisch, vndt die 

wenigsten der Reformirten Religion zugethan, vndt ist Gott lob die

Chur Brandenburg vndt Pommeren, von Pabstlichen groben greulen vndt 

Abgötterey gentzlich betreibet, ausser was die Lutterischen in Ihren Kirchen 

auß dem Pabstumb ahn Ceremonien behalten haben, welches da es mitt gut-

ter manir abgeschaft werden könte, Ihr Euch billig bemuhen sollet,

Es muß auch fleissige acht gegeben werden, damitt Sich die Romische 

CattoUische nicht wider heimblich einschleichen, beforab weilten deren 

in der Chur Brandenburg vndt Pommeren keine verbanden sein, vndt den 

wenigen, so auffemLande wohnen, das exercitium weder offendtlich oder 

heimlich zu verstatten ist, wie dan auch Ihnen sider das die Reformation

alhier in obgenantten beiden Landen, niehmals ist verstattet worden, Ausser 

wan Kayserliche oder Königliche gesantten zu Berlin gewesen, dabey Ich wün-

sche das es der höchste biß ahn den Jüngsten tag, bestendig verbleiben lassen 

wolle, auf das solche abgotterey vndt greuell von den nachkommen niehmals 

mögen gesehen werden, In Preussen haben die Romischen Cattollischen, das 

offendtliche exerticium[!], wie auch kirchen vndt Capellen, dabey muß man 

Sie lassen, vndt ist Ihnen ein mehres nicht einzureumen, oder zu verstatten. 

Als was Ihnen die pacta gunnen.

In den Landen welche für Pommeren zum equivalents gegeben worden. Sein 

viell Romisch Cattollische, vndt haben Ihr offendtliches exerticium[!], iedoch 

wirdt es Ihnen nicht weitter verstattet. Als wie Sie es Anno 1624 gehabt, 

vndt gebraucht haben, dabey muß man Sie schützen, ein mehres aber ist 

Ihnen keines weges inzureumen. Was nun die Romische Cattollische in den 

Cleuischen vndt angehorigen Landen betriff, da Sein die Reversallen, welche 

Ihnen von Churfürst Johan Sigismundt, vndt Georg Wilhelm gegeben wor-

den sein, auch hernachmals den Stenden von mir sein confirmiret worden, 

Selbige Reversallen habt Ihr in hoher acht zuhaltten, den in kraft derselben, 

die Stende Meinen herrn vatteren vndt mich für Ihren erbherrn erkandt vndt 

angenommen haben, derhalben,

sein die Stende gegen menniglich dabey zu schützen, vndt keines weges 

zu verstatten, das selbige Reversallen, irgens worinnen gekrencket werden 

mögen, es wirdt auch zu Eweren besseren vnterricht dienen, das Ihr selbi-

ge leset oder Euch furlessen lasset, die wortte so die Romisch Cattolischen 

angehen, beruhen darein, das Ihre Religion in allen zu behorigen Landen, 

zuzulassen seien, darin ist keine conivens, sonderen eine freie zuzulassung[!] 

Ihres abergleubischen glaubens bewilliget, versichert bin Ich das Sich deren 

Leutte genugsamb finden werden, so woil weldt als Geistliche, so diese 

Reversallen anders außlegen vndt expliciren werden. Ich aber hab selbige 

Alzeitt also wie es der klare Buchstabe mitt

Sich bringet verstanden, dahero auch selbige wortte gegen den PfaltzGraffen 

von Neuburg den Evangelischen zum besten angezogen, vndt gebraucht, Auff 

das Sie selbige freiheitt in Seinen Landen, gleich als die Romisch Cattollische 

gebrauchen mochten, Wan die Romisch Cattollische Geistlichen in diesen 

obbenanten Landen Euch alleine für Ihren Supremum Episcopum halten, wie 

Sie alzeitt die vorigen hertzogen von Cleue, dafür haben erkennen müssen, 

des Babstes vndt der Bischoffen Bullen, decretta, vndt befeil, nicht pariren, 

sonderen Sich einig vndt allein ahn Euch halten, So seidt Ihr schuldig Ihnen 

allen schütz zu leisten, da Sie aber dem herkommen zu wider handelen 

wolten, vndt einen anderen Episcopum oder Supremum in diesen Landen 

erkennen mochten,

so seindt selbige erstlich mitt gelde zu bestraffen, welche Straffen den kirchen 

vndt der Vniuersitet Düßburg zu besserer vnterhaltung zugelegt werden kön-

nen, wen aber solches nicht bey Ihnen verfangen möchte, vndt Sie in Ihrer 

bosheitt vndt vngehorsam verhartten. So kan man selbige absetzen, vndt 

andere Romische Cattollische ahn Ihre stelle, die da gehorsam leisten hinwi-

derumb setzen. Die Canonicatten vndt prebenden

so verfallen, habt Ihr zu vnterhaltung der Reformirten als Lutterischen kirchen, 

Predigeren vndt schullen, in gesambtten Cleuischen, Guiischen, Bergischen 

vndt Märckischen Landen anzuwenden. Solches aber ist also zu verstehen, 

das wan die canonicatten in Eueren turno verfallen, Das die Romische 

Cattollische, Sich für ein gewisses deßwegen mitt den Evangelischen abfin-

den, weill man Ihnen solche nicht entziehen

oder nehmen kan. Die Vniuersitetten so in Eweren Landen verhanden, selbi-

ge wollet Ihr Euch zum höchsten befollen / sein lassen, vndt muß dahin für 

allen dingen gesehen werden, das furnehme gelertte leutte zu Professoren 

angenommen, vndt besteldt werden, Dauon Ihr zuforders, vndt dan die 

Vniuersitet ehre vndt Ruhm haben mögen, auch wan Straffen

oder sonsten was verfille. So Eweren Cammer[-]intraden nicht abgengig, sol-

ches Ihnen zu Ihrer besseren vnterhaltung zu wenden könnet, zu dem ende 

kan auch der viertte theill der vnterstifter im Magdenburgischen wan Ihr sol-

ches nach absterben des itzigen Administratoren^), bekommen werdet, zum 

theill Der Vniversitet Franckfurdt ahn der Oder, Jochimstallischen Schuhen, 

wie auch zu behuff der communitet, welche

zu Franckfurdt gehalten wirdt, verwandt vndt gebraucht werden.

Ihr habt aber die Professores dahin zu halten, das Sie in Ihrem Ambt fleissig 

sein, vndt die Jugendt treulich vnterrichten, vndt vom bossen abhalten.

Ewere von Gott vntergebene vnterthanen müsset Ihr ohne ansehung der 

Religion als ein rechter Landes vatter lieben, Ihren nutzen vndt bestes, in 

billigen dingen alzeitt gerne zu beforderen suchen, die commercia vberall in 

aufnehmen bringen, vndt auff mehrer peuplirung insonderheit der Chur

Brandenburg gedencken, die von Prelatten, herrn vndt Adell lasset öfters für 

Euch kommen vndt redet mitt Ihnen, erzeigt Euch auch gegen einen ieden gne-

dig vndt belebt, wie dan solches einen grossen herrn wollanstehet,auchIhme 

zu sonderbahren rühm bey menniglich gereichen thut, es wirdt auch 

dadurch, die liebe vndt affection der vnterthanen, iemehr vndt mehr gegen 

Euch erwecken [!], Jedoch muß in allem eine solche moderation gebraucht 

werden, damitt Ihr Eweren Standt nicht

verkleinert, vndt den Respeckt behaltet, gegen Eweres gleichen aber, habt Ihr 

was die precidents vndt Rang betriff, das aller geringste nicht nachzugeben, 

vndt von dem was Euch zukommen thut, nichts zu vergeben, Sondern vber 

die Churfurstliche praeeminents feste zu halten, den durch gar zu grosse hof-

ligkeitt vndt belebtigkeitt kan öfters auch einer Sein

habendes Recht verliehren, wie dan solcher exempell gnugsamb verbanden 

sein.

Die liebe Justicie lasset Euch in allen Eweren Landen hochlichen befollen 

sein, vndt sehet dahin, damitt so woll den Armen als Reichen ohne ansehung 

der persohn, recht verschaffet werde, vndt das die processen beschleuniget, 

vndt nicht aufgehalten werden mögen, den das befestiget die Stühle der 

Regenten. Vndt weill Ihr wegen Ewerer anderen Regierungsgeschefte, die 

Justits Sachen, selten hören könnet, so gebet fleissig acht auf die Räthe, so 

dazu bestellet sein, vndt wan Ihr erfahret, das Sie Sich corrumpiren lassen, 

vndt mitt der Justits nicht recht vmbgangen seindt. So straffet dieselbige der-

gestaldt, das Sich alle andere dauor zu spiegelen haben, wurde aber einer 

auß boßheitt vber die Rähtte klagen,

so ist derselbe auch billig zustraffen, damitt der Justits Ihr gebührender 

respect verbleibe, vor allen dingen huttet Euch, das Ihr in Justits Sachen 

keinen bescheidt ertheilet, es sey dan des kegentheill zuforderst mitt seiner 

verantworttung vernommen. Was nun für Rähtte vndt Diener Ihr ins

künftige zu gebrauchen habt vndt wie Selbige qualificirt sein sollen, weil 

eines herrn Reputation daran henget, was Er vor Rhate erwellet. So habt Ihr 

Euch in solcher wahll woll  vorzusehen, vndt nicht zu vbereillen, vndt weiß 

Ich Euch deren keine besser zu benennen vndt für zu schlagen, Als

solche, welche der Jetro dem Mosse beschreibt, nemlich das es solche leutte 

sein sollen, so solche qualitet haben, das Sie zuforders Gott furchten, vndt 

dem geitze von hertzen feindt, vber dehm verschwigen, eines erbahren 

lebens, aufrichtigen gemuhtes, etwas Staadtskundig vndt Der Reformirten 

Religion sein. Nach solchen sehet Euch in vndt ausser

Landes mitt höchstem fleisse vmb, Wan Ihr solche darzu erwehlet vndt 

annehmen werdet, so wirdt es Euch woll gehen, Gottes Segen in der Regirung 

verspuhren, auch wirdt Euch die last, alßdan nicht so schwer zu tragen 

ankommen, Ihr müsset aber auch dieselbige also vnterhalten vndt recompen-

siren, das Sie Euch zu Ehren leben können, vndt nicht vrsache haben mögen, 

auff andere Mitteil zu gedencken, vndt Sich corrumpiren lassen, damitt Sie 

also blohs vndt allein von Euch dependiren, vndt sonst auff niemandts in der 

weldt  Ihr absehen haben. Nur huttet Euch, das Ihr einen diener alleine, nicht 

zu groß machet, vndt Ihme alle autoritet alleine

lasset. Sonderen allen so Euch redlich dienen gleiches vertrauen zutraget, 

vndt gleich gebrauchet, vndt keine favoritten ahn Euerem hoffe haltet,den 

solche leutte,entziehen dem herren Ihre Ehre, die Ihnen alleine gebühret, 

bringen Ihn in Verachtung, steigen entlich auch dem herren selbsten vber das 

haubt. Ich hoffe nicht das Ihr deren leutte vmb Euch dulden oder

leiden werdet, den es Euch nur Verachtung, kleinerung, schaden vndt grosses 

nachteill verursachen wirdt, Da aber vber alles verhoffen Ihr ohne dergleichen 

leutte nicht leben oder sein konttet. So haltet derselben lieber vielle, vndt las-

set Räte  Ihnen keine grosse autoritet, leset hiruon die Regirungsverfassung, 

So D. Ossa dem Churfursten von Sackssen aufs

Churfursten begeren aufgesetzet hatt, welches buch Ich Euch hiemitt will 

recommendirt haben, den viell schone dinge darin verfasset sein, Verstattet 

Eueren dieneren auch nicht das Sie factiones, vndt Ihnen einigen anhang 

machen, Alle Ewere Rahte vndt bedientte haltet dahin. Das Sie alleine

von Euch dependiren vndt von keinem anderen, So werdet Ihr woll vndt 

glucklich in Euerer Regirung fahren. In bedienungen der officien vndt Emptter, 

ist dahin zu sehen vndt must Ihr Euch hutten, das Ihr auß einer familie nicht 

viell befordert, weill solches geferlich, vndt die autoritet im lande bey sol-

chen geschlechteren alßdan zunimpt, vndt wacksset, Sich auch leicht einen 

anhang machen können. So haben auch alßdan die anderen geschlechter 

wenig oder gahr keine hofnung zu einigen beneficien, oder anderen befor-

derungen zugelangen, auch dahero genottrengt werden. Sich ahn die ienige 

zuhengen, dadurch Sie zu beforderungen gelangen

können, vndt ist diesses lurnehmlich in Preussen woll zu beobachten.

Ihm Rahdt höret fleissig zu, Notiret alle der Rähtte bedencken woll vndt lasset 

danehben fleissig protocoll halten, Concludiret in gegenwahrt der Rahtte In 

wichtigen dingen, vndt da verschwiegenheitt von notten, nichts, sonderen 

nehmet solches zu bedencken anheimb, lasset nachmals einen oder, den 

anderen geheimen Rahdt, vndt einen Secretarium zu Euch

kommen, vberleget nochmals alle Votta, So da geführet worden sein vndt 

resolviret darauff, vndt seidt gleich den Bienen, die den besten Saft auß 

den Blumen saugen, ist es eine schwere sache, So bittet Gott das Er Euch in 

Ewerem hertzen wolle eingeben, was Ihr zu thun oder zu lassen habet, damitt 

es zu forders zu seines nahmens ehre, Landen, Leutten vndt

vnterthanen, wie auch zu Euerem vndt Eures hausses besten vndt aufnehmen 

gereichen möge, vndt alßdan mitt einer prompten execution volfuhret, das 

werck welches Ihr furhabet. So wirdt es glucklich vndt woll ablauffen. Lasset 

alle Brieffe so mitt den Posten oder sonsten kommen. Euch Selbsten zubrin-

gen, erofnet vndt durchlesset dieselbigen, vndt theilet

hernach die arbeitt vnter den Rahtten auß, oder lasset dieselbige, außtheil-

lung durch einen anderen thun, Wan Ihr die Rähtte Vottiren lasset, So wer-

det Ihr dahin sehen, das Ihr von vntten, vndt nicht von oben ab den anfang 

machet, die vrsache ist diesse, Das wegen der grossen Autoritet der

Alten Rähtte die Jungen Ihre meinung vndt gedancken, nicht erofnen oder 

frey sagen durften, weill Sie öfters von den Alten Rahtten durch die hecheil 

gezogen, vndt vbers mauU gefahren werden,

Dieweill auch der höchste daß hauß Brandenburg für andere hausser im 

Romischen Reich mitt viellen vndt stathchen Landen so reichlich gesegnet, 

vndt dahero viell feinde hatt, So solchen Segen dem Hausse hertzlich miß-

gönnen, vndt da Sie vber kurtz oder lang einige gelegenheitt erlangen,

oder fehig werden kontten, Ihr bosses furnehmen zu vergeringerung

des hausses ins werck zu richten, vndt selbiges ausser aller consideration 

zubringen, nicht vnterlassen wurden, So ist dahin alzeitt zu sehen, das mitt 

Allen Chur, Fürsten vndt Stende des Reichs, so viell nur immer muglich, Ihr 

in guttervertraulichkeitt, freundtschaft vndt correspondens lebet,

vndt Ihnen keine vrsache zu einigen Widerwillen gebet, vndt gutter fride 

vnterhalten werde, vndt weill Gott vnser Hauß mit viellen Landen reichlich 

gesegnet. So habt Ihr auff deren_ conservation alleine zu gedencken vndt 

huttet Euch das Ihr durch appetirung mehrer Lande, nicht grossen neidt vndt 

feindtschaft auff Euch ladet, vndt dadurch auch was Ihr schon

habet in gefahr setzet, Jedoch das Ihr Euch keines weges von Eweren Landen, 

grenssen, oder wollhergebrachten gerechtigkeitten etwas entziehen oder neh-

men lassen sollet. Da auch deßwegen einiger Streift entstehen mochte, kan 

zuforders in der gutte solches beizulegen gesucht werden, Wan aber gegen 

alles verhoffen solche guthche vergleichung nichts verfangen wolle. So muß 

man Sich best mugligst dabey zu manuteniren angelegen sein lassen, Wan 

auch zwischen zwe anderen krieg entstehen solle, So suchet durch Ewere 

interposition den streidt beizulegen, aber stehet alzeitt in gutter postur, damitt 

Ihr nachdruck habet. Solches habe Ich alzeitt gethan, vndt durch Gottes 

gnade viell vnglucks damitt ab-

gewandt, Wan aber notwendig krig sein muß, so lasset in Ewere Landen gutte 

ordre halten, vndt gebet nicht zu das Ewere vnterthanen vnterdruckt vndt 

vergewaltiget werden, den durch Ihre mitteil müsset Ihrs außfuhren.

Gutte Alliancen hab[t] Ihr so woll in als ausser dem Romischen Reich 

zu machen, den dieses kan von keinem vbell genommen werden, auch 

ist solches Kraft des Munsterischen vndt Osnabruckischen fridens, einen 

Reichsstandt zugelassen worden, Dieienigen Alliancen So Ich mitt auswen-

digen getroffen, müssen furaußgang der Jahre wider erneuet werden. Jedoch 

vndt furnemlich mitt denen, welche keine pretension auff Ewere Landen 

haben, auch welche nahe angrensendt, Mitt dem Kayser als oberhaubt vndt 

wegen der Schlesien nahen angrensenden Landen, ktindt Ihr sehr woll in 

gutter Alliance stehen, iedoch aber solcher gestalt, das Ihr furnehmlich auff 

des Reichs, der Evangelischen vndt Ewerer

wolfahrt fleissige acht habet, vndt darin dem Kayser nichts einreumet, so 

dawider vndt zu des Reichs vndt der Evangelischen vntergang vndt beneh-

mung Der Teutschen freiheitt gereichen mochte, folget hirin Ewerer vorfahren 

Rumlichen exempell, deren consilia zu des Reichs bestem noch heuttiges 

tages vom freundt vndt feinden gelobet worden sein, auch für die zutreg-

ligsten für das Reich sein gehalten: Sollte auch der Kayser von der Chron 

Schweden wegen des Polnischen, vndt Denischen Kriegs, gegen den Ciaren 

buchstaben des Oliuischen Fridens, oder sonsten vnbilliger weisse angegrif-

fen werden. So hab[t] Ihr billig getreulich zu assistiren vndt müsset Ihr nicht 

dabey stille sitzen. Sonderen Die wapffen alsouordt ergreiffen, vndt Euch in 

gutter Verfassung stellen, vndt alßdan gutte conditiones für Euch vndt Eweren 

Staadt machen, Den das ist einmahll gar gewiß, wan Ihr darzu stille sitzen 

wurdet, vndt gedencken. Das teuer seie noch ferne von Eweren grensen : 

Ewere Lande Das theaterum sein wurden (…)

 

(Transkription: Die Politischen Testamente der Hohenzollern, hrsg. v. Georg 

Künztel und Martin Hass, Leipzig/Berlin, 1911)