Man schreibt das Jahr 1667, als Friedrich Wilhelm von Brandenburg, genannt der Große Kurfürst, zu Cölln an der Spree seine „Vätterliche Vermahnung“ verfasst. Es ist sein politisches Testament, in dem sich der mächtige Reichsfürst direkt an seinen Nachfolger wendet und ihm Ratschläge, Richtlinien und Erfahrungen für seine künftige Aufgabe hinterlässt. Das Schreiben ist auf den 19. Mai datiert, der Adressat Kurprinz Karl Emil.
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Dokument 1: Politisches Testament des Großen Kurfürsten vom 19. Mai 1667 (Auszug)
Transkription
Die vatterliche liebe So Ich als ein vatter kegen seinen Sohn, vndt zukunftigen
Succesoren trage, hatt mich verursacht, Ihme einige auß langer erfahrenheitt
nutzliche vnterrichtungenzu hinterlassen, vndt also dieses kurtzlichen in die
Feder zu fassen, in betrachtung, das es Ihme nottig vndt dienlich zu wissen
ist, wie Er Seine gantze Regirung fuhren wie Er darin zuforders gegen Gott,
Seines gleichen, wie auch gegen Seine, Ihme von Gott vntergebene vndt
anuertrautte vnterthanen, im Kirchen vndt weltlichen Regimendt, Sich zu
verhalten, was für Rähtte Er gebrauchen, wie Er im Rahtte votiren lassen
solle, auch wan vndt wie Er das conclusum nehmen solle, Mitt welchen Er
in Allia[n]ce sey, vndt mitt wehme Er solche noch zu machen habe, vndt wie
der Cammerstadt verbessert werden kan, was an conservation dervestungen
gelegen, benennungen dervestungensoahnitzo sein, vndt was für Ortter
bequemlich zu Versicherung vndt communication der Landen angelegt wer-
den können, was für garnisonen, in Friedens vndt krigszeitten darin nottig,
darnehbenst die vnterhaltung der Magasinen, vndt dessen Vermehrung: So
trage Ich gantz keinen zweiffeil das in diessem aufsatz genugsahm begrif-
fen sein wirdt, wie der gantze Staadt gefuhret werden muß, hoffe auch das
mein Sohn solches gebuhrendt beobachten werde, wodurch Er dan diesses
erlangen wirdt, das Ihme Seine Regirung nicht schwer sondern gantz leicht
für kommen, auch solches von seinen dieneren nicht zu lernen haben wirdt,
sondern selbst die Wissenschaft haben kan, Deßwegen Ich auch so viell mir
muglich gewessen, kurtzlich solches hirin verfasset, auf das es mein Sohn
mitt viellen vndt langen lessen nicht verdrißlichen fallen möge.
Nun ist vndt bestehet zuforders die rechte tugendt eines rechtschaffenen
Regenten darin, das Er Gott, der In erschaffen, vndt zu einem herrn vndt
Regenten so vieller Lande vndt leutte gesetzet, recht von hertzen furchte,
liebe, vndt für äugen habe. Sein allein Seligmachendes wohrdt, die wahre
Richtschnur Seiner gantzen Regirung vndt lebens sein lasse, dieweill darein
die rechte Gott wolgefellige Regirungskunst, vndt höchste politica begriffen
ist, hienehbenst Gott taglich morgendts mittags vndt abendts mitt einem
inbrunstigen gebette fleissig anruffe, zuforders vmb weisheitt vnd verstandt,
auch vmb gnedigen beistandt solche schwere Regirungslast, zu Seines hohen
Nahmens Ehre, Anuertrautten Landen vndt Leutten zum besten, also zu
dirigiren, damitt Ihr solches gegen Gott, hir zeittlich vndt dortt Ewig verant-
wortten moget, hirnehbenst erinnert Euch auch stetz, der vielfeltigen hohen
wolthatten Gottes so Er Euch für anderen erwissen, das Er Euch zum Fürsten
vber so viell Landt vndt Leutten, auß lautter gnadt gesetzet, deßwegen Ihr
Ihn taglich mitt fleissigem gebett, hochlich vrsache
zu dancken habt. Euch auch befleissiget Ewer gantzes Leben vndt Regirung,
zu Seinem Dienste anzuwenden, betrachtet auch oftmals vndt alzeitt, das Ihr
nichts das aller geringste begehet, oder thutt, dauon Ihr dem höchsten ins
künftige werdet rechenschaft geben müssen, Ja auch von dem allergeringsten.
Diesse Christliche betrachtung nun der zukunftigen
rechenschaft, welche Gott von Regenten mehr den von andere erfordert, vndt
das auff Sie aller vnterthanen äuge gerichtet sey, vndt deren exempell folgen,
wirdt verursachen Damitt Ihr Euch, in Euren gantzen leben befleissigen wer-
det, nicht wissendtlich gegen Gott zu sundigen, sonderen allzeitt Euch des
gutten, so viell die Menschliche Schwacheitt zulest,
zu befleissigen, wan Ihr diesses woll beobachtet, So wirdt der nutz darauß
entstehen, das die furcht des herrn, von tage zu tage, iemehr vndt mehr in
Euch wackssen vndt zu nehmen wirdt. So wirdt Euch auch alßdan alles zeit-
tliche So Ihr von Gott begeren vndt bitten werdet, vndt Euch nur
Seilig ist, von Ihm reichlich zufallen, vndt Euch gegeben werden, befleissi-
get Euch auch eines rechten messigen vndt nüchteren lebens, gehet damitt
Eweren vnterthanen vndt dienerenmitt gutten exemppell für.
Der Fraw Mutter woferne Selbige noch bey leben were, Seidt Ihr schul-
dig allen kindtlichen Respect, liebe, vndt gehorsam zu erweissen, wie Ihr
dan auch solches zuthun schuldig, vndt von Gott kraft des fünften gebots
Euch anbefollen ist, auf das der Segen des herrn, vber Euch vndt Ewere
Nachkommen, nicht aber der erschreckliche fluch kommen möge, befohr-
ab habt Ihr grosse vrsache darzu,weill Sie Ewrendtwegen, vnaufhorlich zu
Gott gebetten, vndt vielle muhe vndt sorge außgestanden hatt, Darumb Ihr
Selbige nicht genugsamb Ehren vndt Dancken, vndt dafür schuldige gegen
liebe erweissen könnet. Gegen die Armen seidt freigebig es ist auch Christi
befeil, dadurch Samlet Ihr Euch einen vnuergencklichen Schatz im himmell,
welchen keine motten oder Rust fressen, oder diebe nach graben werden.
Was nun die Religion, vndt der Kirchen bau in Euren Landen betritt, vndt
welcher gestaldt Ihr solchen bestmuglichst zu fuhren habt, So ist furnehmlich
dahin zu sehen vndt zu trachten, auf das die Reformirte Religion, welche auf
das wahre wortt Gottes, vndt auff die Simbola der Apostellen allein gegrün-
det, vndt ohne Menschen zusatz ist, In allen Eweren Landen möge vortge-
pflantzet werden, doch solcher gestaldt, das es nicht mitt zwangsmittelen,
oder entziehung der Lutterischen Kirchen, vndt abgang deren Rentten oder
inkunften gesche, sonderen auß Eweren eigenen mitteilen, solchen bau der
Reformirten kirchen in Eweren Landen befordert, vndt wirdt solches so hiran
verwandt, den Cammer gefellen zu keinen abpruch gereichen, sonderen Gott
wirdt solches vielfeltig belohnen, vndt reichlichen wider ersetzen vndt ver-
gelten: Vndt gleich wie Ich mich den bahu der kirchen Gottes, aufs fleissigste
in meiner Regirung, So viell mir, bey den stetten krigen, vndt gefehrlichen
zeitten muglich gewessen, hab anbefollen sein lassen, auch den anfang
zum theill gemacht. Als will Ich gar nicht zweiffellen, sonderen hoffen, Ihr
werdet darin fleissig continuiren, vndt dasienige. So Ich nicht hab volfuhren
können, durch die gnade vndt beistandt Gottes zu folfuhren. Euch höchstes
fleisses angelegen sein lassen, Zu beforderung nun diesses wercks, habt Ihr
furnehmlich dahin zu sehen, das wan Solche Subiecta von der Reformirten
Religion In Eweren Landen Sich befinden, So da qualificirt vndt geschickt, für
andere zu denen bedinungen vndt officien, zu hoffe vndt im Lande annehmet
vndt bestellet. Ja da auch in der Chur Brandenburg keine verbanden, auß der
frembde annehmet, vndt den Lutterischen furziehet. Der Reformirten kinde-
ren gebet die ordinär beneficia vndt Stipendia, damitt Sie etwas lernen, vndt
Euch desto besser dienen können, hirnehbenst auch zu Predigers in Stetten
vndt auffem lande vociret, welche nicht zancksuchtig, vndt Euere Religion
nicht verketzeren oder verdammen, sonderen fridliche leutte sein, So da den
kirchen friden zu beforderen suchen vndt meinen edicten nach zu leben Sich
reversiren, gleichfalls die Schuhen vndt Academien im Lande, mitt solchen
preceptoren vndt Professores besetzet. So da moderat, vndt nicht zancksuch-
tig sein, die solches nicht thun wolten, selbige das landt zu reumen befelliget,
Der vnterschidlichen Religionen, Sein Ihn allen Eweren Landen drey,
Als die Reformirte, Lutterische, vndt die Romisch CattoUische, In der
Chur Brandenburg, Preussen, Magdeburg, Pommeren, Halberstadt, Minden,
Grafschaft Marck vndt Rauensperg, sein die meisten Lutterisch, vndt die
wenigsten der Reformirten Religion zugethan, vndt ist Gott lob die
Chur Brandenburg vndt Pommeren, von Pabstlichen groben greulen vndt
Abgötterey gentzlich betreibet, ausser was die Lutterischen in Ihren Kirchen
auß dem Pabstumb ahn Ceremonien behalten haben, welches da es mitt gut-
ter manir abgeschaft werden könte, Ihr Euch billig bemuhen sollet,
Es muß auch fleissige acht gegeben werden, damitt Sich die Romische
CattoUische nicht wider heimblich einschleichen, beforab weilten deren
in der Chur Brandenburg vndt Pommeren keine verbanden sein, vndt den
wenigen, so auffemLande wohnen, das exercitium weder offendtlich oder
heimlich zu verstatten ist, wie dan auch Ihnen sider das die Reformation
alhier in obgenantten beiden Landen, niehmals ist verstattet worden, Ausser
wan Kayserliche oder Königliche gesantten zu Berlin gewesen, dabey Ich wün-
sche das es der höchste biß ahn den Jüngsten tag, bestendig verbleiben lassen
wolle, auf das solche abgotterey vndt greuell von den nachkommen niehmals
mögen gesehen werden, In Preussen haben die Romischen Cattollischen, das
offendtliche exerticium[!], wie auch kirchen vndt Capellen, dabey muß man
Sie lassen, vndt ist Ihnen ein mehres nicht einzureumen, oder zu verstatten.
Als was Ihnen die pacta gunnen.
In den Landen welche für Pommeren zum equivalents gegeben worden. Sein
viell Romisch Cattollische, vndt haben Ihr offendtliches exerticium[!], iedoch
wirdt es Ihnen nicht weitter verstattet. Als wie Sie es Anno 1624 gehabt,
vndt gebraucht haben, dabey muß man Sie schützen, ein mehres aber ist
Ihnen keines weges inzureumen. Was nun die Romische Cattollische in den
Cleuischen vndt angehorigen Landen betriff, da Sein die Reversallen, welche
Ihnen von Churfürst Johan Sigismundt, vndt Georg Wilhelm gegeben wor-
den sein, auch hernachmals den Stenden von mir sein confirmiret worden,
Selbige Reversallen habt Ihr in hoher acht zuhaltten, den in kraft derselben,
die Stende Meinen herrn vatteren vndt mich für Ihren erbherrn erkandt vndt
angenommen haben, derhalben,
sein die Stende gegen menniglich dabey zu schützen, vndt keines weges
zu verstatten, das selbige Reversallen, irgens worinnen gekrencket werden
mögen, es wirdt auch zu Eweren besseren vnterricht dienen, das Ihr selbi-
ge leset oder Euch furlessen lasset, die wortte so die Romisch Cattolischen
angehen, beruhen darein, das Ihre Religion in allen zu behorigen Landen,
zuzulassen seien, darin ist keine conivens, sonderen eine freie zuzulassung[!]
Ihres abergleubischen glaubens bewilliget, versichert bin Ich das Sich deren
Leutte genugsamb finden werden, so woil weldt als Geistliche, so diese
Reversallen anders außlegen vndt expliciren werden. Ich aber hab selbige
Alzeitt also wie es der klare Buchstabe mitt
Sich bringet verstanden, dahero auch selbige wortte gegen den PfaltzGraffen
von Neuburg den Evangelischen zum besten angezogen, vndt gebraucht, Auff
das Sie selbige freiheitt in Seinen Landen, gleich als die Romisch Cattollische
gebrauchen mochten, Wan die Romisch Cattollische Geistlichen in diesen
obbenanten Landen Euch alleine für Ihren Supremum Episcopum halten, wie
Sie alzeitt die vorigen hertzogen von Cleue, dafür haben erkennen müssen,
des Babstes vndt der Bischoffen Bullen, decretta, vndt befeil, nicht pariren,
sonderen Sich einig vndt allein ahn Euch halten, So seidt Ihr schuldig Ihnen
allen schütz zu leisten, da Sie aber dem herkommen zu wider handelen
wolten, vndt einen anderen Episcopum oder Supremum in diesen Landen
erkennen mochten,
so seindt selbige erstlich mitt gelde zu bestraffen, welche Straffen den kirchen
vndt der Vniuersitet Düßburg zu besserer vnterhaltung zugelegt werden kön-
nen, wen aber solches nicht bey Ihnen verfangen möchte, vndt Sie in Ihrer
bosheitt vndt vngehorsam verhartten. So kan man selbige absetzen, vndt
andere Romische Cattollische ahn Ihre stelle, die da gehorsam leisten hinwi-
derumb setzen. Die Canonicatten vndt prebenden
so verfallen, habt Ihr zu vnterhaltung der Reformirten als Lutterischen kirchen,
Predigeren vndt schullen, in gesambtten Cleuischen, Guiischen, Bergischen
vndt Märckischen Landen anzuwenden. Solches aber ist also zu verstehen,
das wan die canonicatten in Eueren turno verfallen, Das die Romische
Cattollische, Sich für ein gewisses deßwegen mitt den Evangelischen abfin-
den, weill man Ihnen solche nicht entziehen
oder nehmen kan. Die Vniuersitetten so in Eweren Landen verhanden, selbi-
ge wollet Ihr Euch zum höchsten befollen / sein lassen, vndt muß dahin für
allen dingen gesehen werden, das furnehme gelertte leutte zu Professoren
angenommen, vndt besteldt werden, Dauon Ihr zuforders, vndt dan die
Vniuersitet ehre vndt Ruhm haben mögen, auch wan Straffen
oder sonsten was verfille. So Eweren Cammer[-]intraden nicht abgengig, sol-
ches Ihnen zu Ihrer besseren vnterhaltung zu wenden könnet, zu dem ende
kan auch der viertte theill der vnterstifter im Magdenburgischen wan Ihr sol-
ches nach absterben des itzigen Administratoren^), bekommen werdet, zum
theill Der Vniversitet Franckfurdt ahn der Oder, Jochimstallischen Schuhen,
wie auch zu behuff der communitet, welche
zu Franckfurdt gehalten wirdt, verwandt vndt gebraucht werden.
Ihr habt aber die Professores dahin zu halten, das Sie in Ihrem Ambt fleissig
sein, vndt die Jugendt treulich vnterrichten, vndt vom bossen abhalten.
Ewere von Gott vntergebene vnterthanen müsset Ihr ohne ansehung der
Religion als ein rechter Landes vatter lieben, Ihren nutzen vndt bestes, in
billigen dingen alzeitt gerne zu beforderen suchen, die commercia vberall in
aufnehmen bringen, vndt auff mehrer peuplirung insonderheit der Chur
Brandenburg gedencken, die von Prelatten, herrn vndt Adell lasset öfters für
Euch kommen vndt redet mitt Ihnen, erzeigt Euch auch gegen einen ieden gne-
dig vndt belebt, wie dan solches einen grossen herrn wollanstehet,auchIhme
zu sonderbahren rühm bey menniglich gereichen thut, es wirdt auch
dadurch, die liebe vndt affection der vnterthanen, iemehr vndt mehr gegen
Euch erwecken [!], Jedoch muß in allem eine solche moderation gebraucht
werden, damitt Ihr Eweren Standt nicht
verkleinert, vndt den Respeckt behaltet, gegen Eweres gleichen aber, habt Ihr
was die precidents vndt Rang betriff, das aller geringste nicht nachzugeben,
vndt von dem was Euch zukommen thut, nichts zu vergeben, Sondern vber
die Churfurstliche praeeminents feste zu halten, den durch gar zu grosse hof-
ligkeitt vndt belebtigkeitt kan öfters auch einer Sein
habendes Recht verliehren, wie dan solcher exempell gnugsamb verbanden
sein.
Die liebe Justicie lasset Euch in allen Eweren Landen hochlichen befollen
sein, vndt sehet dahin, damitt so woll den Armen als Reichen ohne ansehung
der persohn, recht verschaffet werde, vndt das die processen beschleuniget,
vndt nicht aufgehalten werden mögen, den das befestiget die Stühle der
Regenten. Vndt weill Ihr wegen Ewerer anderen Regierungsgeschefte, die
Justits Sachen, selten hören könnet, so gebet fleissig acht auf die Räthe, so
dazu bestellet sein, vndt wan Ihr erfahret, das Sie Sich corrumpiren lassen,
vndt mitt der Justits nicht recht vmbgangen seindt. So straffet dieselbige der-
gestaldt, das Sich alle andere dauor zu spiegelen haben, wurde aber einer
auß boßheitt vber die Rähtte klagen,
so ist derselbe auch billig zustraffen, damitt der Justits Ihr gebührender
respect verbleibe, vor allen dingen huttet Euch, das Ihr in Justits Sachen
keinen bescheidt ertheilet, es sey dan des kegentheill zuforderst mitt seiner
verantworttung vernommen. Was nun für Rähtte vndt Diener Ihr ins
künftige zu gebrauchen habt vndt wie Selbige qualificirt sein sollen, weil
eines herrn Reputation daran henget, was Er vor Rhate erwellet. So habt Ihr
Euch in solcher wahll woll vorzusehen, vndt nicht zu vbereillen, vndt weiß
Ich Euch deren keine besser zu benennen vndt für zu schlagen, Als
solche, welche der Jetro dem Mosse beschreibt, nemlich das es solche leutte
sein sollen, so solche qualitet haben, das Sie zuforders Gott furchten, vndt
dem geitze von hertzen feindt, vber dehm verschwigen, eines erbahren
lebens, aufrichtigen gemuhtes, etwas Staadtskundig vndt Der Reformirten
Religion sein. Nach solchen sehet Euch in vndt ausser
Landes mitt höchstem fleisse vmb, Wan Ihr solche darzu erwehlet vndt
annehmen werdet, so wirdt es Euch woll gehen, Gottes Segen in der Regirung
verspuhren, auch wirdt Euch die last, alßdan nicht so schwer zu tragen
ankommen, Ihr müsset aber auch dieselbige also vnterhalten vndt recompen-
siren, das Sie Euch zu Ehren leben können, vndt nicht vrsache haben mögen,
auff andere Mitteil zu gedencken, vndt Sich corrumpiren lassen, damitt Sie
also blohs vndt allein von Euch dependiren, vndt sonst auff niemandts in der
weldt Ihr absehen haben. Nur huttet Euch, das Ihr einen diener alleine, nicht
zu groß machet, vndt Ihme alle autoritet alleine
lasset. Sonderen allen so Euch redlich dienen gleiches vertrauen zutraget,
vndt gleich gebrauchet, vndt keine favoritten ahn Euerem hoffe haltet,den
solche leutte,entziehen dem herren Ihre Ehre, die Ihnen alleine gebühret,
bringen Ihn in Verachtung, steigen entlich auch dem herren selbsten vber das
haubt. Ich hoffe nicht das Ihr deren leutte vmb Euch dulden oder
leiden werdet, den es Euch nur Verachtung, kleinerung, schaden vndt grosses
nachteill verursachen wirdt, Da aber vber alles verhoffen Ihr ohne dergleichen
leutte nicht leben oder sein konttet. So haltet derselben lieber vielle, vndt las-
set Räte Ihnen keine grosse autoritet, leset hiruon die Regirungsverfassung,
So D. Ossa dem Churfursten von Sackssen aufs
Churfursten begeren aufgesetzet hatt, welches buch Ich Euch hiemitt will
recommendirt haben, den viell schone dinge darin verfasset sein, Verstattet
Eueren dieneren auch nicht das Sie factiones, vndt Ihnen einigen anhang
machen, Alle Ewere Rahte vndt bedientte haltet dahin. Das Sie alleine
von Euch dependiren vndt von keinem anderen, So werdet Ihr woll vndt
glucklich in Euerer Regirung fahren. In bedienungen der officien vndt Emptter,
ist dahin zu sehen vndt must Ihr Euch hutten, das Ihr auß einer familie nicht
viell befordert, weill solches geferlich, vndt die autoritet im lande bey sol-
chen geschlechteren alßdan zunimpt, vndt wacksset, Sich auch leicht einen
anhang machen können. So haben auch alßdan die anderen geschlechter
wenig oder gahr keine hofnung zu einigen beneficien, oder anderen befor-
derungen zugelangen, auch dahero genottrengt werden. Sich ahn die ienige
zuhengen, dadurch Sie zu beforderungen gelangen
können, vndt ist diesses lurnehmlich in Preussen woll zu beobachten.
Ihm Rahdt höret fleissig zu, Notiret alle der Rähtte bedencken woll vndt lasset
danehben fleissig protocoll halten, Concludiret in gegenwahrt der Rahtte In
wichtigen dingen, vndt da verschwiegenheitt von notten, nichts, sonderen
nehmet solches zu bedencken anheimb, lasset nachmals einen oder, den
anderen geheimen Rahdt, vndt einen Secretarium zu Euch
kommen, vberleget nochmals alle Votta, So da geführet worden sein vndt
resolviret darauff, vndt seidt gleich den Bienen, die den besten Saft auß
den Blumen saugen, ist es eine schwere sache, So bittet Gott das Er Euch in
Ewerem hertzen wolle eingeben, was Ihr zu thun oder zu lassen habet, damitt
es zu forders zu seines nahmens ehre, Landen, Leutten vndt
vnterthanen, wie auch zu Euerem vndt Eures hausses besten vndt aufnehmen
gereichen möge, vndt alßdan mitt einer prompten execution volfuhret, das
werck welches Ihr furhabet. So wirdt es glucklich vndt woll ablauffen. Lasset
alle Brieffe so mitt den Posten oder sonsten kommen. Euch Selbsten zubrin-
gen, erofnet vndt durchlesset dieselbigen, vndt theilet
hernach die arbeitt vnter den Rahtten auß, oder lasset dieselbige, außtheil-
lung durch einen anderen thun, Wan Ihr die Rähtte Vottiren lasset, So wer-
det Ihr dahin sehen, das Ihr von vntten, vndt nicht von oben ab den anfang
machet, die vrsache ist diesse, Das wegen der grossen Autoritet der
Alten Rähtte die Jungen Ihre meinung vndt gedancken, nicht erofnen oder
frey sagen durften, weill Sie öfters von den Alten Rahtten durch die hecheil
gezogen, vndt vbers mauU gefahren werden,
Dieweill auch der höchste daß hauß Brandenburg für andere hausser im
Romischen Reich mitt viellen vndt stathchen Landen so reichlich gesegnet,
vndt dahero viell feinde hatt, So solchen Segen dem Hausse hertzlich miß-
gönnen, vndt da Sie vber kurtz oder lang einige gelegenheitt erlangen,
oder fehig werden kontten, Ihr bosses furnehmen zu vergeringerung
des hausses ins werck zu richten, vndt selbiges ausser aller consideration
zubringen, nicht vnterlassen wurden, So ist dahin alzeitt zu sehen, das mitt
Allen Chur, Fürsten vndt Stende des Reichs, so viell nur immer muglich, Ihr
in guttervertraulichkeitt, freundtschaft vndt correspondens lebet,
vndt Ihnen keine vrsache zu einigen Widerwillen gebet, vndt gutter fride
vnterhalten werde, vndt weill Gott vnser Hauß mit viellen Landen reichlich
gesegnet. So habt Ihr auff deren_ conservation alleine zu gedencken vndt
huttet Euch das Ihr durch appetirung mehrer Lande, nicht grossen neidt vndt
feindtschaft auff Euch ladet, vndt dadurch auch was Ihr schon
habet in gefahr setzet, Jedoch das Ihr Euch keines weges von Eweren Landen,
grenssen, oder wollhergebrachten gerechtigkeitten etwas entziehen oder neh-
men lassen sollet. Da auch deßwegen einiger Streift entstehen mochte, kan
zuforders in der gutte solches beizulegen gesucht werden, Wan aber gegen
alles verhoffen solche guthche vergleichung nichts verfangen wolle. So muß
man Sich best mugligst dabey zu manuteniren angelegen sein lassen, Wan
auch zwischen zwe anderen krieg entstehen solle, So suchet durch Ewere
interposition den streidt beizulegen, aber stehet alzeitt in gutter postur, damitt
Ihr nachdruck habet. Solches habe Ich alzeitt gethan, vndt durch Gottes
gnade viell vnglucks damitt ab-
gewandt, Wan aber notwendig krig sein muß, so lasset in Ewere Landen gutte
ordre halten, vndt gebet nicht zu das Ewere vnterthanen vnterdruckt vndt
vergewaltiget werden, den durch Ihre mitteil müsset Ihrs außfuhren.
Gutte Alliancen hab[t] Ihr so woll in als ausser dem Romischen Reich
zu machen, den dieses kan von keinem vbell genommen werden, auch
ist solches Kraft des Munsterischen vndt Osnabruckischen fridens, einen
Reichsstandt zugelassen worden, Dieienigen Alliancen So Ich mitt auswen-
digen getroffen, müssen furaußgang der Jahre wider erneuet werden. Jedoch
vndt furnemlich mitt denen, welche keine pretension auff Ewere Landen
haben, auch welche nahe angrensendt, Mitt dem Kayser als oberhaubt vndt
wegen der Schlesien nahen angrensenden Landen, ktindt Ihr sehr woll in
gutter Alliance stehen, iedoch aber solcher gestalt, das Ihr furnehmlich auff
des Reichs, der Evangelischen vndt Ewerer
wolfahrt fleissige acht habet, vndt darin dem Kayser nichts einreumet, so
dawider vndt zu des Reichs vndt der Evangelischen vntergang vndt beneh-
mung Der Teutschen freiheitt gereichen mochte, folget hirin Ewerer vorfahren
Rumlichen exempell, deren consilia zu des Reichs bestem noch heuttiges
tages vom freundt vndt feinden gelobet worden sein, auch für die zutreg-
ligsten für das Reich sein gehalten: Sollte auch der Kayser von der Chron
Schweden wegen des Polnischen, vndt Denischen Kriegs, gegen den Ciaren
buchstaben des Oliuischen Fridens, oder sonsten vnbilliger weisse angegrif-
fen werden. So hab[t] Ihr billig getreulich zu assistiren vndt müsset Ihr nicht
dabey stille sitzen. Sonderen Die wapffen alsouordt ergreiffen, vndt Euch in
gutter Verfassung stellen, vndt alßdan gutte conditiones für Euch vndt Eweren
Staadt machen, Den das ist einmahll gar gewiß, wan Ihr darzu stille sitzen
wurdet, vndt gedencken. Das teuer seie noch ferne von Eweren grensen :
Ewere Lande Das theaterum sein wurden (…)
(Transkription: Die Politischen Testamente der Hohenzollern, hrsg. v. Georg
Künztel und Martin Hass, Leipzig/Berlin, 1911)