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Landgüterverordnung

Die Landgüterverordnung – „Capitulare de villis“ – um 795

Verwaltung und Wirtschaft im Karolingerreich: Verfügten ihre merowingischen Vorgänger noch über feste Residenzen, so regierten die Karolinger ihr Reich vom Sattel aus. Auch in Friedenszeiten zogen sie mit Familie und Hofstaat zwischen Krongütern, Pfalzen und Reichsklöstern umher, urkundeten und schlichteten Streit, sprachen Recht und stellten, wo immer sie sich aufhielten, in ihrer Person die Präsenz des „Staates“ vor Augen. Das „Capitulare de villis“ stellt dabei eine der Verordnungen dar, die Karl der Große über seine Krongüter erließ und die der Beseitigung vorhandener Missstände dienen sollten.

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Inhalt

Video-Reihe

Das Leben Karls des Großen ist nicht nur geprägt durch den Erlass von Landgüterverordnungen oder das Bereisen seiner Krongüter. Unter den folgenden Links erfahren Sie in einer spannenden Filmdokumentation in drei Teilen mehr über seinen Kampf um den Thron, den Krieg gegen die Sachsen und über seine Herrschaft als Kaiser.