Bild entfernt.

Die Sendlinger Mordweihnacht

Im Spanischen Erbfolgekrieg geriet das Kurfürstentum Bayern unter die Herrschaft des habsburgischen Kaisers, dessen Kriegsmaßnahmen bald die bayerische Bevölkerung gegen ihn aufbrachten.

Als Ergänzung zu Ihrem Dokumentenmagazin möchten wir Ihnen an dieser Stelle spannende Hintergrundinformationen zur Sendlinger Mordweihnacht und zu Ihren exklusiven Dokumenten liefern.

Nutzen Sie auch unsere zusätzliche Auswahl an originalgetreu reproduzierten historischen Dokumenten sowie Karten & Plänen. Wir stellen Ihnen nicht nur theoretisches Geschichtswissen zur Verfügung, sondern geben Ihnen gleichzeitig die Möglichkeit, dieses Wissen anhand aufwendig hergestellter Faksimiles zu vertiefen. So wird Geschichte lebendig!  >>Zum Shop<<

Inhalt

1. Transkription: Rundschreiben des Freisinger Fürstbischofs (Dok. 1)

2. Ilbesheimer Vertrag vom 07. November 1704


1. Transkription zu Dokument 1

Rundschreiben des Freisinger Fürstbischofs Johann Franz Eckher von Kapfing an die Dekane vom 23. Dezember 1705

Generale an alle Decanos umb Dehortation des dermahlig befahrenten allgemeinen Aufstandts der Underthanen abgesandt.

 

Rosenhaimb, datum

Wolfertshausen, datum

Härtpening, datum

Walperskürch, datum

Emmering, datum

Freising, datum

Mosen, datum

Pruggberg, datum

Pämbkürch, datum

Hirtlbach, datum

Schweidenkürch, datum

Schwaben, datum

Landtshuet, datum

Münch, datum

Einspach, datum

Moching, datum

Wasserburg, Datum

 

Johann Franciscus

 

Wür mögen euch crafft diss nit bergen, wosgstalten uns der loblicher gemeiner Landtschafft in Bayern Herren Verordtnete und Commissarii nit allein den anscheinenten allgemeinen Aufstandt und hieraus befahrenten gänzlichen Ruin dises Vatterlandts vor Augen gestellet, sondern auch dahin supplicando belanget, umb wür euch und euere anverthraute Capitulares von Ordinariats weegen förderlichist anhalten mechten, damit ihr auf all mögliche Weis bevorab in denen Proedigen eueren anverthrautten Pforrkindern zuesprechen soltet, umb sye in der Devotion und Gehorsamb ihrer Herrschafften verbleiben, die landtverderbliche und ihnen selbst hechst schädliche Aufruehr gänzlich miessig gehen wolten. Gleich wür nun disen von der obberiehrten loblichen Landtschafft zu denen geistlichen Bewohrungsmitlen ergriffnen Recurs umb so weniger unbilligen khönnen, ie mehr uns solche reproesentirte allgemeine Entpörung, wordurch unzahlbare schwere Sündt und Lasster begangen, der Zorn Gottes immerdar weitters zur Straff über uns gezogen wirdt, zu Herzen tringet, als bevelchen wür euch in Crafft diss gnädigst und gemessenen Ernsts, das ihr sowoll als all euere anverthrautte Capitulares, denen ihr es olsogleich per Expressu zu notificiren habt, euch nach allen Khräfften und zu allen bequemben Gelegenheiten doch mit gezimmenter Beschaidenheit eüsserist angelegen sein lassen sollet, eueren undergebnen Pforrkhündern öffters sowoll ab der Canzel als in anderweeg den schuldigen Gehorsamb gegen ihren geistlichen und weltlichen Oberen und Herrschafften dan nit weniger die schwere Verantworttung eines allgemeinen Aufstandts, die daraus erfolgente schwere Sündt, Lasster und darauf unausbleiblich zu befohren habente Straff Gottes vorzutragen, auch derentwillen offentliche Andachten nach iedes Orths Gelegenheit anzustellen, umb hierdurch den erzürneten Gott noch in etwos zu besänfftigen, den gänzlichen Ruin von uns abzuwendten und den lenst erwünschlich allgemeinen Friden herbeyzustellen.

Versechen uns dessen und verbleiben etc. Freising, den 23. Decembris 1705. Generale. An alle Decanos, das sye und und ihre Pfarrer die Underthannen von dem Aufstandt dehortiren sollen. Abgesandt den 23. Decembris 1705.

(Zeichensetzung sowie Groß- und Kleinschreibung wurden behutsam dem heutigen Sprachgebrauch angepasst. Abkürzungen wurden ohne entsprechende Kennzeichnung aufgelöst. U und v wurden entsprechend ihres Lautwertes und nicht nach dem tatsächlichen Buchstabenbestand transkribiert.)


 

2. Ilbesheimer Vertrag vom 07. November 1704

Dem Kaiser wurde vorgeworfen, den nach der Niederlage von Höchstädt mit Bayern vereinbarten Ilbesheimer Vertrag vom 7. November 1704 gebrochen zu haben, indem er das Rentamt München besetzt habe, die Kurfürstin Therese Kunigunde widerrechtlich von Bayern fernhalte und beabsichtige, die kurfürstlichen Prinzen heimlich entführen zu lassen.

bgidbgidbgidbgid