Die zunehmende Kriegsverdrossenheit der Soldaten wurde nicht selten noch durch die Feldpost, das zentrale Kommunikationsmittel zur Kontaktaufnahme mit der Heimat, verstärkt.
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Transkriptionen
K.B.L.I. Regiment No 12 J.St., den 28ten März 1916
1. Kompagnie
(Vorderseite)
Tatbericht
über den Wehrmann der Landw. II
Peter Hammerer
Wegen strafbarer Handlungen gegen die Pflichten der militärischen Unterordnung,
ferner wegen Vergehens wider die öffent-
liche Ordnung (§ 131 des St.G.B.)
Dem Gerichtsherrn vorzulegen.
J.St. den 29ten 3.16.
No 2055
U. mit Anlagen
Dem Gerichtsoffizier, Herrn Oberleut-
nant Altsch (?)
zur Feststellung des Sachverhalts.
i.V. Der Gerichtsherr.
Name (?)
Oberstleutnant
Rgts.-Führer
(Rückseite)
Auf den beiliegenden Briefen und Karten,
die mir bei der Rückkehr aus Urlaub von meinem
Stellvertreter, Lt. Hermann, übergeben wurden,
spricht teilweise geradezu eine vaterlandsfeindliche
Gesinnung, die sich an einigen Stellen zu versteck-
ten Drohungen schlimmster Art versteigt. Der Ver-
fasser, Landwehrmann Peter Hammerer, zeigt sich
nach den gemachten Erfahrungen vernünftigen Vorstel-
lungen und Belehrungen ebensowenig zugänglich,
wie er das wohlwollende Entgegenkommen seiner Vor-
gesetzten bei der zweimaligen Urlaubs-Erteilung
zu schätzen weiß.
Um seine unter Umständen in hohem Maße
schädliche Einflussnahme auf andere zu verhindern,
ersuche ich, die sofortige Versetzung dieses unsicheren
Heerespflichtigen zu veranlassen.
Strafbuch-Auszug
Lfde. Verhängt Vollstreckt
Nr. am durch am
2. 13.10.15 den Komp.-Führ. 13.-16.10.1915
Oblt. Fritz
Art und Maß
3 Tage strengen Arrest.
Grund
weil er sich auf Urlaub befindlich, nicht rechtzeitig nach der Abfahrtszeit seines
Zuges erkundigte, diesen deshalb versäumte und nicht sofort den nächsten Zug zur
Abreise benützte, sondern erst den folgenden Tag, den 11.10.15 morgens 6 Uhr
abreiste, sodaß er einen Tag zu spät eingetroffen wäre, weil er … am 11.10.15
abends nicht sofort nach Schnierlach weiterfuhr, sondern erst am nächsten Morgen,
den 12.10.15, und weil er nach Ankunft in Schnierlach sich den ganzen Tag dort
aufhielt und erst am 13.10.15 morgens 9 h bei der Kompagnie eintraf
(§ 1. Ziff. 1. u. 2. und § 9 der (?) St.O.)
Bemerkungen
Verbüßt im Ortsarrest Schnierlach
3. 13.5.16 den Batl.Kdeur 19.-26.5.1916
Major Seidel
7 Tage strengen Arrest.
weil er durch Äußerungen in einem Brief und in mehreren Karten in die Heimat
vom März 1916, die alle bei der Kontrolle angehalten wurden, gegen die
militärische Zucht und Ordnung verstoßen hat. (§ 1 Ziff 1 d. (?) St.O.)
Verbüßt im Orts-Arrest in Schnierlach
Lfde. Nr. Verhängt Vollstreckt
4 am durch am
14.11.16 K.B. Gericht
v.d. 6. Ldw. Div.
2 Monate Gefängnis.
Weil er den ihm erteilten Urlaub eigenmächtig über schritten und durch sein
Verschulden die Abwesenheit im Felde länger als 3 Tage gedauert hat.
(§ 64,66, 9 Ziff 1 (?))
Am 22.11.16 zum Ers.Batl überführt.