Zweiter Weltkrieg Spionage

Die Akten der größten verdeckten Nazioperation in den USA lesen sich wie das Drehbuch für einen Agententhriller. In den Hauptrollen: ein südafrikanischer Haudegen, Offizier, Journalist und Spion, ein Oberstleutnant der deutschen Abwehr und ein deutschamerikanischer Doppelagent. 

Spionagering

 

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Übersetzung Dokument 1

Zwischenbericht des FBI vom 22. April 1941 über den Stand der Ermittlungen im Fall des von Frederick Duquesne geleiteten deutschen Spionagerings

EINE KURZE SCHILDERUNG DER ENTWICKLUNGEN. 

 

Im Februar 1939 verließ WILLIAM SEBOLD, ein eingebürgerter amerikanischer Staatsbürger, die 

Vereinigten Staaten und kehrte in der Hoffnung in sein Elternhaus in Deutschland zurück, seinen 

angeschlagenen Gesundheitszustand zu verbessern. 

 

Bei seiner Ankunft in Deutschland wurde SEBOLD von einem Offizier in Zivil kontaktiert, der ihn kurz 

über seine beruflichen Aktivitäten in den Vereinigten Staaten, vor allem in Zusammenhang mit 

Flugzeugfabriken, befragte. Dieser Mann notierte seine deutsche Adresse. 

 

Etwa im Juli 1939 wurde SEBOLD von einem Mann kontaktiert, der den Namen DR. GASSNER 

benutzte und ihn nach Anwendung von Drohungen veranlasste, eine Rückkehr in die Vereinigten Staaten 

als deutscher Spionageagent in Betracht zu ziehen. SEBOLD ging zum Konsulat der Vereinigten Staaten in 

Köln (Deutschland), erzählte dort von seinen Problemen und informierte darüber, dass er das deutsche 

Ansuchen ausführen werde, um sicher aus Deutschland ausreisen zu können, dass er jedoch wünsche, bei 

seiner Ankunft in den Vereinigten Staaten einen Regierungsvertreter zu treffen, dem er alle dann in seinem 

Besitz befindlichen Informationen zukommen lassen würde. 

 

Anschließend und vor seiner Abreise aus Deutschland wurde er nach Hamburg geschickt, wo er in 

verschiedenen Methoden der Verschleierung und Übertragung von Informationen unterrichtet wurde, 

darunter die Erstellung von Mikrofotos von Dokumenten, die Verschlüsselung von Botschaften, die 

Betätigung einer Morsetaste etc. 

 

Am Tag seiner Abreise aus Hamburg in die Vereinigten Staaten, um den 26. Januar 1940 herum, 

wurden ihm die folgenden Namen und Adressen mitgeteilt: OBERST FRITZ DUQUESNE, HERMAN LANG, 

LILLY STEIN und EVERETT ROEDER, die er laut Anweisung nach seiner Ankunft in New York kontaktieren 

sollte. Er erhielt auch getrennte Mikrofotos für DUQUESNE, STEIN und ROEDER mit Aufstellungen von 

Informationen, die diese beschaffen und nach Deutschland senden sollten. Außerdem erhielt er einen Satz 

Mikrofotos für sich selbst, auf denen sich Handlungsanweisungen für ihn sowie die Informationen 

befanden, die er beschaffen sollte. 

 

Ihm wurden auch 1.000 Dollar gegeben, von denen 500 für ihn selbst vorgesehen und 500 an 

ROEDER auszuzahlen waren. LANG sollte lediglich getroffen werden, um ihm eine mündliche Botschaft zu 

übermitteln. 

 

Nach seiner Ankunft in den Vereinigten Staaten sollte SEBOLD einen Amateurfunker kontaktieren 

und sich von diesem in die Funkübertragung einweisen lassen und, wenn möglich, diesen Funker 

veranlassen, Botschaften für ihn zu übertragen, oder aber selbst ein Funkgerät anschaffen und einrichten, 

um Botschaften von und nach Deutschland zu senden und zu empfangen. 

 

Außerdem wurden ihm Postadressen in China, Südamerika und Portugal gegeben, an die er seine 

für Deutschland bestimmten Nachrichten adressieren sollte. 

 

Er wurde angewiesen, wenn möglich der Nationalgarde in den Vereinigten Staaten beizutreten, um 

etwas über die neueste militärische Ausrüstung zu erfahren. Ihm wurde mitgeteilt, dass Deutschland 

bereits das Bombenzielgerät habe. 

 

Er fuhr von Genua (Italien) ab und kam am 8. Februar 1940 in den Vereinigten Staaten an, wo er 

von einem Agenten des Außenministeriums der Vereinigten Staaten und einem Agenten des FBI abgeholt 

wurde. Er begleitete sie zum New Yorker FBI-Büro, erzählte seine Geschichte und stimmte der 

Zusammenarbeit mit dem FBI und der Fortsetzung seiner Tätigkeit als deutscher Spionageagent zu. 

 

Den Anweisungen folgend, die er in Deutschland erhalten hatte, traf er DUQUESNE, LILLY STEIN, 

ROEDER und LANG und gab jedem von ihnen, was er für sie hatte. Er fuhr fort, diese Leute von Zeit zu Zeit 

zu kontaktieren. 

 

Das FBI richtete einen Kurzwellensender auf Long Island ein, für dessen Bedienung FBI-Agenten 

bereitgestellt wurden, und es wurde – den SEBOLD in Deutschland gegebenen Anweisungen folgend – 

Kontakt zum deutschen Kurzwellensender hergestellt, der am 20. Mai 1940 die Funkrufnummer AOR 

benutzte, und am 22. Mai wurde mit der Übertragung verschlüsselter Nachrichten begonnen.  

 

Die deutschen Behörden schickten dann ERWIN SIEGLER, einen Metzger, auf der S. S. „Manhattan“, 

die damals zwischen New York City und Genua (Italien) verkehrte, um WILLIAM SEBOLD zu kontaktieren. 

 

Als Ergebnis der Nutzung des Funkgeräts zur Übertragung von Nachrichten nach Deutschland und 

der Kontaktaufnahme durch SIEGLER und andere, die ihm vorgestellt wurden, traf sich SEBOLD mit (bzw. er 

erfuhr von) vielen anderen Männern, die deutsche Spionage-Aktivitäten betrieben, und praktisch alle 

waren eingebürgerte amerikanische Staatsbürger. 

 

Die Mitarbeiter auf den Dampfschiffen, denen begegnet oder von denen Kenntnis erlangt wurde, 

agierten für gewöhnlich als Kuriere, wobei einige sogar Informationen sammelten, die sie an SEBOLD für die 

Übertragung nach Deutschland, entweder per Funk oder per Kurier, weitergaben. 

 

Die deutsche Regierung schickte SEBOLD auch Geld, entweder per Kurier oder durch telegrafische 

Anweisung von Geldern, mit denen er laut Anweisung seine eigenen Ausgaben bestreiten und von Zeit zu 

Zeit andere Agenten bezahlen sollte. Nämliche Mittel wurden für die Bezahlung verschiedener Agenten 

benutzt. 

 

Die deutsche Regierung forderte von Zeit zu Zeit – entweder über Funk oder per Mitteilung – 

verschiedene Arten von Informationen an, und SEBOLD war angewiesen, diese Forderungen an die anderen 

Agenten weiterzugeben, die ihn kontaktierten. Einige der angeforderten Informationen betrafen die Anzahl 

der produzierten Flugzeuge, neue Entwicklungen bei Flugabwehrgeräten, die Errichtung und 

Sicherheitsvorkehrungen von Schiffswerften der Vereinigten Staaten, die Ausbildungsmethoden und die 

Mannstärke in den Fliegerkorps, wie auch die Menge von Kriegsgerät, das von den Vereinigten Staaten 

nach England transferiert wurde, Informationen bezüglich der Abfahrt und Ankunft von ausländischen und 

US-Schiffen in Häfen der Vereinigten Staaten etc. 

 

Die als Ergebnis dieser Anforderungen von den verschiedenen Spionageagenten oder von SEBOLD 

selbst gewonnenen Informationen wurden – wenn sie bei SEBOLD eintrafen oder bevor sie von diesem 

(über Funk oder per Kurier) nach Deutschland geschickt wurden – an Vertreter des Kriegsministeriums, des 

Marineministeriums und des FBI weitergeleitet. Nach der Genehmigung für ihre Übertragung wurden die 

Informationen entweder für die Funkübertragung verschlüsselt, oder es wurden Mikrofotos von ihnen 

angefertigt, oder aber es wurden in einigen Fällen die Originaldokumente oder das Originalmaterial nach 

Deutschland geschickt, entweder durch Kuriere auf Dampfschiffen oder durch einen Kurier in einem Clipper 

oder per Post. In einigen Fällen würde ein und dieselbe Information auf alle der genannten Weisen 

übermittelt werden. 

 

Im Dezember 1940 mietete und eröffnete SEBOLD unter dem Deckmantel eines Diesel-Technikers 

ein Büro in Raum 627 in der West 42nd Street 152 in New York City. Das FBI mietete die angrenzenden 

Büroräume 628 und 629. Viele der Treffen zwischen SEBOLD und verschiedenen deutschen 

Spionageagenten haben in seinem Büro stattgefunden. Durch die Verwendung eines Einwegspiegels 

konnten Filme von diesen Treffen und Fotografien von den ausgetauschten Dokumenten gemacht werden. 

Außerdem wurden die Gespräche durch ein Mikrofon aufgenommen und aufgezeichnet. 

 

FBI-Agenten haben ein oder mehr Treffen zwischen WILLIAM SEBOLD und den anderen 

Spionageagenten beobachtet, die er kontaktiert hatte, mit Ausnahme von ALFRED BROKHOFF, den er erst 

neulich zum ersten Mal getroffen hat, und der ihm dann Material für die Übertragung nach Deutschland 

aushändigte. 

 

Zum Stichtag 20. Juni 1941 wurden zweihundertsechsundneunzig (296) Funksprüche von der FBI-

Sendeanlage nach Deutschland geschickt, und einhundertfünfundsechzig (165) Nachrichten wurden 

empfangen. Die Namen von 30 der aufgelisteten Personen wurden in einer oder mehreren dieser 

Nachrichten erwähnt, was vom Wissen der deutschen Behörden um diese speziellen Subjekte zeugt. 

 

Ungefähr am 1. Januar 1941 begann die FBI-Sendeanlage auf Anweisung aus Deutschland als 

Relaisstation für Nachrichten zwischen einem in Mexiko stationierten Sender mit der Funkrufnummer GBO 

und dem deutschen Sender AOR zu operieren. Durch Knacken des in diesen Nachrichten benutzten Codes 

und Entschlüsselung bestimmter zur Weiterleitung empfangener Nachrichten konnten gewisse bekannte, in 

Mexiko und aus Mexiko in den USA operierende Spionageagenten identifiziert und mit derselben 

Spionageorganisation in Verbindung gebracht werden. 


Übersetzung Dokument 3

Überlegungen zur Zweckmäßigkeit eines Auslieferungsantrags für Frederick Duquesne an Großbritannien vom 14. und 18. Dezember 1942, verfasst vom leitenden Mitarbeiter des britischen MI5, Abteilung Alien Control (Ausländerkontrolle), Peter Edward Ramsbotham

S.L.A. 

 

James DUQUESNE 

 

Der oben Genannte, von dem angenommen wird, dass er Südafrikaner und im Besitz zahlreicher 

Decknamen ist, war der führende Spion eines großen Spionagerings, der Anfang 1941 in den USA gebildet 

wurde. Im letzten Krieg war er als deutscher Spion bekannt, und seine Identität mit DUQUESNE, dem 

Gegenstand des anhängenden Vorgangs, ist über jeden Zweifel bewiesen. 

 

Sie können den gekennzeichneten Dokumenten dieses Vorgangs entnehmen, dass der 

Generalstaatsanwalt im Jahr 1918 über das Innenministerium DUQUESNES Auslieferung beantragte, mit 

Bezug auf die Ermordung dreier Besatzungsmitglieder eines britischen Schiffs, welche infolge einer 

Explosion an Bord getötet wurden. DUQUESNE war für die Platzierung der Höllenmaschine verantwortlich, 

die die Explosion auslöste. Sie können sehen, dass DUQUESNE, der sich wahnsinnig stellte, in einer Anstalt 

für geisteskranke Verbrecher in Amerika inhaftiert war, und dass der Generalstaatsanwalt entschied, das 

Auslieferungsverfahren einzustellen. 

 

Thurston vom FBI, der jetzt in London ist, diskutierte diesen Fall vor ein paar Tagen mit mir und 

legte dar, dass das FBI – obwohl DUQUESNE zu 20 im Jahr 1941 beginnenden Jahren Haft verurteilt wurde – 

besorgt sei, dass bei Kriegsende irgendein netter Senator seine Freilassung erwirken könnte. Ich erwähnte 

die Existenz dieses ausgesetzten Auslieferungsantrags, und Thurston erklärte, falls wir jetzt auf DUQUESNES 

Auslieferung drängten, würde es unter amerikanischer Rechtsprechung für jedweden Senator oder andere 

Personen unmöglich sein, eine Haftverkürzung zu erwirken. Thurston bat daher darum, dass wir einen 

Auslieferungsantrag für DUQUESNE in Bezug auf die im Jahr 1918 begangenen Morde stellten. 

 

Da mir die für diese Anfrage zuständigen Stellen nicht bekannt sind, wäre ich für Ihren 

entsprechenden Rat dankbar. 

 

E.1A/US P.E.                                                                          Ramsbotham. 

14.12.42  

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P. F. 111/76/E.1.a.                                                                                                                                   18. Dezember 1942 

 

 

 

Lieber Thurston, 

 

Sie haben mich vor ein paar Tagen gefragt, ob der britische Auslieferungsantrag für James 

DUQUESNE – der im Jahr 1918 ausgesetzt wurde, als wir erfuhren, dass DUQUESNE in Amerika in einer 

Anstalt für geisteskranke Kriminelle inhaftiert war – erneut gestellt werden könnte, um so zu erreichen, 

dass DUQUESNE die ganze Haftstrafe absitzt, die er jetzt verbüßt. 

 

Ich denke, Sie werden zustimmen, dass es beim Außenministerium oder Ihrer Botschaft läge, uns in 

dieser Angelegenheit zu kontaktieren, falls Sie wirklich von uns verlangen, einen formellen 

Auslieferungsantrag  wegen einer Anklage für einen vor 26 Jahren begangenen Mord für DUQUESNE zu 

stellen, der jetzt ein Urteil von (nominell) 19 Jahren verbüßt. 

 

Ich habe unsere Rechtsexperten konsultiert, doch diese glauben nicht, dass wir, sollten wir in dieser 

Angelegenheit kontaktiert werden, in der Lage wären, eine andere Antwort zu geben, als dass uns keine 

verfügbaren Beweise für einen Auslieferungsantrag vorliegen. 

 

Herrn A.M. Thurston,                                                     P.E. Ramsbotham. 

Amerikanische Botschaft