»Non nobis Domine, non nobis, sed nomini tuo da gloriam.«
– Der Orden der Tempelritter
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Dokument von Chinon, 1308
Übersetzung
Freispruch der hohen Würdenträger des Templerordens durch die päpstlichen Legaten
Übersetzung
Chinon, 1308 August 17.–20.
Im Namen Gottes Amen. Wir, durch göttliches Erbarmen Kardinalpriester Berengarius,
mit dem Titel von S. Nereo und Achilleo, und Stefan, mit dem Titel von S. Ciriaco in
Termis, und der Kardinaldiakon Landolf mit dem Titel S. Angelo machen jedem
bekannt, der das vorliegende und öffentliche Dokument, aus dem folgt, ansehen:
Nachdem kürzlich der Heilige Vater und Unser Herr Clemens, durch die göttliche Vor-
sehung Pontifex Maximus der hochheiligen und universellen Kirche von Rom, auf-
grund dessen, was von öffentlicher Äußerung und mit lebhafter Anzeige des hohen
Königs der Franzosen, der Prälaten, Herzöge, Barone und anderer Adeliger und
Nichtadeliger desselben Königreiches von Frankreich die Untersuchung gegen einige
Brüder, Priester, Ritter, Ausbilder und Unteroffiziere des Templerordens hinsichtlich
jener Ereignisse einleiten ließ, die sowohl die Brüder des Ordens wie auch den katho-
lischen Glauben und den Zustand desselben Ordens betreffen, und durch Vorfälle
diese öffentlich verleumdet worden sind, derselbe Papst, der die reine, volle und ganze
Wahrheit über die Würdenträger dieses Ordens kennen will und verlangt, d.h. des
Bruders Jacques de Molay, Großmeister des gesamten Templerordens, und des Bruders
Raymbaud de Caron, Ausbilder in Übersee und der Ausbilder der Templerniederlas-
sungen Hugues de Pérraud in Frankreich, Geoffroy de Gonneville in Aquitanien und
Poitou, Geoffroy de Charny in der Normandie, befiehlt und beauftragt uns, durch
einen speziellen Befehl und das ausdrückliche mündliche Urteil, damit wir, begleitet
von öffentlichen Notaren und glaubwürdigen Zeugen, mit Aufmerksamkeit die Wahr-
heit bezüglich des Großmeisters und der anderen oben angeführten Ausbilder, indem
jeder von ihnen genau gefragt wird, herauszufinden.
Daher haben wir laut des von unserem besagten Herrn und Pontifex Maximus erteil-
ten Befehls und des Auftrags gegen den Großmeister und die Ausbilder ermittelt,
indem wir dieselben aufmerksam über die oben erklärten Ereignisse ausgefragt haben
und, wie dann eben folgt, haben wir von den Notaren, die unten und in Gegenwart
der unterschriebenen Zeugen unterzeichnet haben, die diese Ereignisse der besagten
Templer und der Bekenntnisse beschreiben lassen, indem wir auch anordneten, dass
diese in öffentlicher Form verfasst werden, und dass sie noch durch die Garantie
unserer Siegel gültiger gemacht werden.
Im Jahre 1308 der Geburt des Herrn, der 6. Indiktion, am 18. Tag des Monats August
und im 3. Jahr des Pontifikats unseres Papstes Clemens V., im Schloss von Chinon, in
der Diözese Tours, schwor der Bruder Raymbaud de Caron, Ritter und Ausbilder in
Übersee der Templer, indem er uns oben angeführten Kardinälen entgegentrat, auf die
heiligen Evangelien Gottes, indem er das Buch körperlich berührte, die volle und
reine Wahrheit zu sagen über sich wie auch über jede andere einzelne Person der
Ordensbrüder und auch über den Orden selbst, besonders hinsichtlich jener Themen,
die den katholischen Glauben und den Zustand des Ordens, andere einzelne Per-
sonen und Brüder desselben Ordens selbst betreffen; von uns über die Zeit und Art
seines Ordenseintrittes aufmerksam befragt, sagte er, tatsächlich sind es 40 Jahre, dass
er zum Ritter geschlagen und in den Tempel vom damaligen Ausbilder der Provinz
Provence, Bruder Roncelin de Fos, im Ort Richarenchis in der Diözese Capentras oder
Saint-Paul-Trois Château, in der Kapelle der Templerniederlassung des Ortes aufge-
nommen wurde. Bei dieser Gelegenheit sagte ihm der Ausbilder nichts als nur Gutes;
aber kurz danach kam zu dieser Aufnahmezeremonie ein gewisser Bruder Unteroffi-
zier, dessen Name er sich nicht mehr erinnere, weil er seit langem verstorben ist. Die-
ser führte ihn beiseite; unter dem Mantel trug er ein kleines Kreuz; nachdem die
anderen Brüder entfernt wurden und kaum, als dieser Unteroffizier und der Deponens
alleine waren, zeigte ihm der Unteroffizier das Kreuz, obwohl er sich nicht mehr erin-
nere, ob es den Gekreuzigten zeigte, glaube er, dass es gemalt oder geschnitzt gewe-
sen ist. Und dieser Bruder sagte: „Es ist vorteilhaft, dieses zu verleugnen.“ Und der
Deponens sagte, ohne zu denken, dass er eine Sünde begehe: „Ich verleugne es.“ Auf
dieselbe Weise sagte ihm dann der Unteroffizier, die Enthaltsamkeit und Keuschheit
zu bewahren; jedoch, wenn er das nicht imstande ist, wäre es besser, das geheim als
in der Öffentlichkeit zu machen. Außerdem sagte er, dass diese Verleugnung, die er
machte, nicht aus Überzeugung, sondern durch Worte getan hatte. Tatsächlich hatte er
es am folgenden Tag seinem Verwandten, dem Bischof von Capentras, der sich an
diesem Ort befand, offenbart, der ihm sagte, dass er schlecht gehandelt und gesündigt
habe: in dieser Sache beichtete er demselben Bischof, der ihm eine Buße auferlegte,
und was das besagte betrifft, machte er.
Dann, nach dem Laster der Sodomie befragt, sagte er, sie nie, weder in aktiver noch
passiver Form, praktiziert zu haben, weder jemals gehört zu haben, dass die Templer
dieses Laster praktizierten, außer nur jene drei, die für dieses Laster zu lebenslangem
Kerker im Schloss von Château-Pélerin verurteilt worden sind.
Befragt, ob die Brüder in derselben Art in den Orden aufgenommen werden, wie er
aufgenommen worden ist, sagte er, es nicht zu wissen, von dem Augenblick, als er
nicht zusagte, sah er niemanden mehr zusagen, abgesehen von zwei oder drei Brü-
dern, die nicht wussten, ob sie Christus verleugnet hatten oder nicht. Über die Namen
dieser aufgenommenen Brüder befragt, sagte er, einer hatte den Namen Bruder Peter,
an dessen Zunamen erinnere er sich nicht mehr. Befragt, welches Alter er gehabt
hatte, als er zum Ordensbruder gemacht worden war, sagte er, dass er ungefähr 17
Jahre gehabt hatte. Über das Bespucken des Kreuzes und über den Götzen in Form
eines Kopfes befragt, sagte er, nichts zu wissen, indem er ergänzte, niemals über die-
sen Kopf sprechen gehört zu haben, bis er es im Laufe dieses Jahres von unserem
Papst Clemens V. sagen gehört hat. Über den Kuss befragt, den ihm der Bruder Rosse-
linus auf den Mund gegeben hat, als er ihn als Bruder aufgenommen hatte, sagte er,
von anderen Küssen nichts zu wissen. Darüber befragt, ob er beharrlich auf diesem
Bekenntnis bleiben wolle, und er die Wahrheit gesagt hatte, und irgend etwas Falsches
vermischt oder auch irgend etwas ausgelassen hatte, sagte er, auf sein nun abgebenes
Bekenntnis festhalten zu wollen und die Wahrheit gesagt zu haben, und in jener hatte
er keinerlei Falschheit eingemischt noch irgendeine Wahrheit weggelassen.
Und schließlich bat uns der sich niederkniende und die Hände reichende Bruder
Raymbaud um Vergebung und Erbarmung in den betreffenden Angelegenheiten, und
weil es eben dieser Bruder Raymbaud war, diese Dinge zu erbitten, schwor er in
unsere Hände, die jetzt enthüllte und jede andere Irrlehre ab, und das Buch zum zwei-
ten Mal körperlich berührend schwor er auf die heiligen Evangelien Gottes, dass er
selbst den Vorschriften der Kirche gehorcht und sie befolgte hatte, den katholischen
Glauben beachtete und befolgte, den die Heilige Römische Kirche hält, befolgt, predigt,
lehrt und anordnet, dass er von anderen befolgt werde; und dass er als gläubiger
Christ gelebt hätte und gestorben wäre. Nach jener Eidleistung haben wir Kardinäle
kraft dieser vom Papst in diesem Auftrag ausdrücklich erteilten Autorität dem Bruder
Raymbaud den Befehl erteilt, dass er ergeben die Vergünstigung der Absolution von
der Exkommunikation erbitte, die aus den vorher angeführten Gründen laufend war,
ihn wieder in die Gemeinschaft der Kirche aufgenommen und ihn der Gemeinschaft
der Gläubigen und der kirchlichen Sakramente zurückgegeben.
In gleicher Weise, am selben Tag, in derselben vorgenannten Art und Form stellte sich
persönlich in unserer Anwesenheit und in der derselben Notare und Zeugen der Bru-
der Geoffroy de Charny, Ritter und Ausbilder der Templerniederlassungen der gesam-
ten Normandie und schwor in der gleichen Weise auf die heiligen Evangelien Gottes
unter köperlicher Berührung des Buches; ausführlich über die Art seines Ordensein-
trittes befragt, sagte er, dass er vor 40 Jahren ungefähr vom Ausbilder von Frankreich,
dem Bruder Amaury de la Roche, in der Nähe von Etamps in der Diözese von Sens in
einer Kapelle der Templerniederlassung dieses Ortes in die Miliz der Templer, in
Gegenwart des Ausbilders von Poitou, des Bruders Jean de Franceys und ungefähr 9
oder 10 Mitbrüdern, die jetzt wie er annehme, schon tot sind, aufgenommen wurde.
Bei dieser Gelegenheit, nach Beendigung des Eintrittsritus, zog ihn der Bruder, der ihn
aufgenommen hatte, nachdem er ihm den Ordensmantel über die Schultern gelegt
hatte, im Innern derselben Kapelle beiseite und zeigte ihm das Kreuz, auf dem das
Christusbild war; und sagte ihm, an jenen nicht zu glauben, ja, ihn sogar zu verleug-
nen. Und dann verneinte er es auf Befehl jenes mit Worten aber nicht aus Überzeu-
gung. Er sagte, dass er jenen Bruder im Augenblick seiner Aufnahme auf den Mund
und die bekleidete Brust als Zeichen der Achtung geküsst hatte.
Befragt, ob die Brüder der Templer, als sie in den Orden aufgenommen wurden, es
auf diese Art geschah, wie er selbst aufgenommen ist, sagte er, dass er es nicht wisse.
Er sagte auch, dass er persönlich nur einen Bruder in den Orden aufgenommen hat,
nach demselben Verfahren, durch das er selbst aufgenommen worden war, und dass
er in der Folge viele andere aufnahm, ohne sie zur besagten Verleugnung zu nötigen
und in korrekter Weise; er sagte auch, dass er die Verleugnung des Kreuzes, die er
selbst während seiner Aufnahme gemacht hatte und zu der er verpflichtet war, es zu
machen, dem nunmehrigen Patriarchen von Jerusalem beichtete, von dem er Absolu-
tion erhielt.
Ausführlich über das Bespucken des Kreuzes, die Küsse, das Laster der Sodomie und
des Götzen in der Form eines Kopfes befragt, sagte er, nichts zu wissen. Befragt, sagte
er außerdem zu glauben, dass die anderen Brüder in den Orden auf die Weise, wie er
selbst aufgenommen worden war, aufgenommen werden; er sagte, es doch nicht
sicher zu wissen, weil die Aufgenommenen, wenn solche Aufnahmezeremonien statt-
finden, auf die Art auf der Seite gehalten werden, dass die anderen Brüder, die sich im
selben Haus befinden, weder sehen noch hören, was man mit diesen bei dieser Gele-
genheit macht. Über das Alter befragt, das er beim Ordenseintritt hatte, sagte er, unge-
fähr 17 Jahre gehabt zu haben. Befragt, ob er die soeben gesagten Sachen auf Wunsch,
für Geld, aus Dankbarkeit, Sympathie, Angst oder Hass oder Anstiftung von irgendje-
mandem oder aus Furcht vor der Folter gebeichtet habe, verneinte er.
Befragt, ob er auf diesem Geständnis beharren wollte und ob er die Wahrheit gesagt
hatte und ob er irgendetwas und ob er da irgendetwas Falsches vermischt hatte oder
auch irgendetwas Wahres versäumt hatte, sagte er, dass er auf dem eben gesagten
Geständnis bestehe, in dem er alles richtig gesagt hatte und die Wahrheit gesagt hatte,
und in der er keine Falschheit vermischt oder irgendeine Wahrheit weggelassen hatte.
Nach oben beschriebener Art und Form glaubten wir Kardinäle, dass derselbe Bruder
Goffroy, die in unseren Händen die nun eingestandene und jede andere Irrlehre
abschwor und auf die heiligen Evangelien Gottes den Eid leistete und ergeben die
Vergünstigung der Absolution von diesen Sachen erbat, die Vergünstigung der Absolu-
tion in der Art der Kirche erteilen zu können und ihn selbst wieder in die Gemein-
schaft der Kirche aufzunehmen und ihn der Gemeinschaft der Gläubigen und der
kirchlichen Sakramente zurückgegeben zu können.
In gleicher Weise, am selben Tag stellte sich persönlich in unserer Anwesenheit und in
der der unterzeichneten Notare und Zeugen der Bruder Geoffroy de Gonneville, und
ausführlich über die Zeit und die Art seiner Aufnahme und über die vorher berichteten
Angelegenheiten befragt, sagte er, vor ungefähr 28 Jahren wurde er als Ordensbruder
der Templer vom Ritter und Ausbilder der Niederlassung Templer in England, von
Robert de Torville, bei London in einer Kapelle der Templerniederlassung dieser Stadt
aufgenommen. Bei dieser Gelegenheit zeigte ihm der Templer, der ihn aufnahm, nach-
dem er ihm den Ordensmantel übergeben hatte, ein gemaltes Kreuz in einem bestimm-
ten Buch und sagte ihm, dass es notwendig wäre, das Bild von dem, der da dargestellt
war, zu verleugnen; und weil der Aufgenommene es nicht machen wollte, bestand der
Ausbilder sehr darauf, dass er es machte. Weil er es auf gar keine Weise machen wollte
und der Templer seinen Widerstand sah, sagte er. „Möchtest Du mir das schwören,
wenn ich es Dir erspare zu machen, sage trotzdem diese Verleugnung gemacht zu
haben, falls die Mitbrüder Dich darum fragen werden?“ Und der sagte ja und ver-
sprach, dass er, falls er von einem der Mitbrüder gefragt werden sollte, gesagt hätte,
die Verleumdung gemacht zu haben; darum verneinte er, wie er sagte, nichts auf
andere Weise. Der Templer, der ihn aufnahm, sagte auch, dass es notwendig war, das
vorher gezeigte Kreuz zu bespucken; und weil er es nicht machen wollte, legte der
Templer die Hand auf das Kreuz und sagte: „Spucke wenigstens auf meine Hand!“ Da
er befürchtete, dass der Templer die Hand wegnehme und ein Teil der Spucke auf das
Kreuz fallen könnte, wollte er nicht auf die Hand spucken, sondern auf die Erde neben
dem Kreuz. Ausführlich über das Laster der Sodomie, den Götzen in Form eines
Kopfes, über Küsse und andere Dinge, in denen die Templer verleumdet sind, sagte er,
gar nichts zu wissen. Befragt, ob andere Ordensbrüder in dem Augenblick, in dem sie
aufgenommen werden, in derselben Art aufgenommen werden, wie er es selbst wurde,
sagte er zu glauben, dass es den anderen auch so geschehe, so wie es ihm anlässlich
seines angeführten Eintritts widerfuhr. Gefragt, ob er die eben gesagten Sachen auf
Wunsch, für Geld, aus Dankbarkeit, Sympathie, Angst oder Hass oder Anstiftung von
irgendjemandem oder auch auf Druck oder aus Furcht vor der Folter gebeichtet hatte,
sagte er nein.
Nachdem wir Kardinäle nach der oben beschriebenen Art und Form glaubten, dass
derselbe Bruder Geoffroy de Gonneville, die in unseren Händen die nun eingestan-
dene und jede andere Irrlehre abschwor und auf die heiligen Evangelien Gottes den
Eid leistete und ergeben die Vergünstigung der Absolution von diesen Sachen erbat,
die Vergünstigung der Absolution in der Art der Kirche erteilen zu können und ihn
selbst wieder in die Gemeinschaft der Kirche aufzunehmen und ihn der Gemeinschaft
der Gläubigen und der kirchlichen Sakramente zurückgeben zu können.
In gleicher Weise, am 19. Tag des laufenden Monats stellte sich persönlich in unserer
Anwesenheit und in der derselben Notare und Zeugen der Bruder Hugues de Pérraud,
der Ausbildungsritter der Häuser der Templer in Frankreich, indem er körperlich das
Buch berührte, schwor er auf die heiligen Evangelien Gottes in der vorher angeführten
Art und Form. Jener Bruder Hugues, wie schon gesagt wurde, der bei der Frage über
die Art seiner Aufnahme in den Orden geschworen hatte, sagte, dass er in Lion, in der
Niederlassung der Templer dieser Stadt, in der Kapelle desselben Hauses vor mehr
oder weniger als 46 Jahren, am eben vergangenen Fest der Magdalena aufgenommen
worden ist; und als Ordensbruder nahm ihn der Tempelritter Onkel väterlicherseits,
der Bruder Hubert de Pérraud, der Visitator der Ordensniederlassungen in Frankreich
und Poitou auf. Nachdem er ihm den Ordensmantel um die Schultern legte, nahm ihn
ein anderer Mitbruder mit dem Namen Johannes, der dann Ausbilder von La Muce
war, in der Kapelle beiseite und zeigte ihm ein bestimmtes Kreuz, auf dem das Bild
des Gekreuzigten gemalt war, und befahl ihm, das Bild dessen, der dort dargestellt
war, zu verleugnen: dieser widersetzte sich, so wie er konnte, wie er sagte. Trotzdem
verleugnete er schließlich erschrocken durch die Einschüchterungen und Drohungen
jenes Bruders Johannes das gemalte Bild von dem, der dort dargestellt war, allerdings
nur ein einziges Mal. Wenn ihm auch der besagte Bruder Johannes mehrmals befahl,
auf das besagte Kreuz zu spucken, wollte er trotzdem nicht spucken. Befragt, ob er
den Templer, der ihn aufgenommen hatte, geküsst hatte, sagte er ja, aber nur auf den
Mund. Nach dem Laster der Sodomie befragt, sagte er, dass er dazu niemals gezwun-
gen wurde, noch es jemals begangen habe. Befragt, ob er irgendwelche in den Orden
aufgenommen hatte, sagte er ja: viele Personen und bei vielen Gelegenheiten, mehr
als jeder andere noch im Orden lebende Templer. Befragt nach der Art, in der er
andere in den Orden aufnahm, sagte er, dass er nach der Einführungszeremonie und
der Übergabe der Mäntel jeden der Aufgenommenen zwang, dass er das Kreuz ver-
leugnete und ihn am Rücken unten, am Nabel und dann auf den Mund küsste. Sagte
auch, dass er ihn anhielt, sich von sexuellem Verkehr mit Frauen fern zu halten; wenn
er sich nicht von der Unzucht enthalten könnte, sollte er sich mit den Mitbrüdern ver-
einigen. Hinsichtlich seines Eides sagte er auch, dass er die Verleugnung, die er
machte, als er in den Orden aufgenommen wurde, und andere Vorschriften, die er
jenen, die von ihm aufgenommen wurden, auferlegte, nur mit Worten und ohne
Absicht gemacht hatte. Befragt, warum er es aber gemacht hatte und warum er es aber
bedauert hatte, von dem Augenblick, in dem er es ohne Absicht machte, antwortete er,
dass es die Statuten oder die Gewohnheiten des Ordens so vorschrieben: und immer
hatte er gehofft, dass dieser Irrtum weggeschafft werde. Befragt, ob jemand unter den
Aufgenommenen sich weigerte, zu spucken oder die anderen von ihm zuvor erwähnten
tadelswerten Handlungen zu begehen, sagte er, dass wenige sich weigerten, schließ-
lich aber doch alle es machten. Er sagte, dass er auch selbst die Brüder, die er in den
Orden aufnahm, anhielt, sexuell mit den Mit Brüdern zu verkehren, es sich aber trotz-
dem nie zutrug, dass es gemacht wurde, und niemals hörte, dass einer diese Sünde
begangen hatte, außer den zwei oder drei Brüdern in Übersee, die für das Laster in
der Festung von Château-Pélerin eingesperrt worden sind. Befragt, ob er wüsste oder
nicht, ob alle Ordensbrüder in der Weise aufgenommen worden wären, in der er
selbst die anderen aufnahm, sagte er, es nicht sicher zu wissen, außer für sich selbst
und jene, die er persönlich aufgenommen hatte, weil die Templer in einem so
geheimen Verfahren in den Orden aufgenommen werden, dass man es von denen, die
bei der Aufnahmefeierlichkeit anwesend sind, nicht erfahren kann. Befragt, ob sie in
so einer Art aufgenommen worden wären, sagte er zu glauben, dass jene gleiche Art,
andere aufzunehmen noch bewahrt worden ist, wie es gehalten wurde, ihn auf-
zunehmen, die er selbst für jene, die er aufgenommen hatte, beachtet hatte. Über den
Götzen in Form eines Kopfes, von dem man sagt, dass ihn die Templer verehren,
befragt, sagte er, dass er es sah, dass er vom Bruder Pierre Allemandin in Montpellier,
dem Ausbilder an jenem Ort gezeigt wurde; und dieser Kopf verblieb beim Bruder
Pierre. Über das Alter seines Ordenseintrittes befragt, sagte er, von seiner Mutter hörte
er sagen, 18 Jahre gehabt zu haben. Er sagte auch, dass er schon einmal in Anwesen-
heit des Inquisitors Guillaime von Paris und einer seiner Kommissare diese Taten
eingestanden hatte, und dass dieses Geständnis handschriftlich vom Meister Amise de
Orléans, der so unterzeichnete und bestimmten anderen öffentlichen Notaren festge-
halten worden ist. Und man hielt dieses Geständnis für wahr, und in jenem und in
allem, was in diesem mit jenem vereinbart wurde, wolle er festhalten; und falls in
diesem seinem gegenüber dem Inquisitor und seinem Kommissar gemachten Geständ-
nis, wie schon erwähnt, irgendetwas Weiteres sein sollte, bestätigt, approbiert und
bekräftigt er das. Befragt, ob er die soeben gesagten Sachen auf Wunsch, für Geld, aus
Dankbarkeit, Sympathie, Angst oder Hass oder Anstiftung von irgendjemandem oder
aus Furcht vor der Folter gebeichtet habe, verneinte er. Befragt, ob ihm nach seiner
Inhaftierung Fragen gestellt wurden oder ob er gefoltert wurde, verneinte er. Nach der
oben beschriebenen Art und Form glaubten wir Kardinäle nach all dem, dass derselbe
Bruder Hugues, die in unseren Händen die nun eingestandene und jede andere Irr-
lehre abschwor und auf die heiligen Evangelien Gottes den Eid leistete und ergeben
die Vergünstigung der Absolution von diesen Sachen erbat, die Vergünstigung der
Absolution in der Art der Kirche erteilen zu können und ihn selbst wieder in die
Gemeinschaft der Kirche aufzunehmen und ihn der Gemeinschaft der Gläubigen und
der kirchlichen Sakramente zurückgegeben zu können.
In gleicher Weise, am 20. Tag des laufenden Monats stellte sich persönlich in unserer
Anwesenheit und in der derselben Notare und Zeugen der Bruder Jacques de Molay,
der Ritter und Großmeister des Templerordens, nachdem er geschworen hatte, wurde
er aufmerksam über die oben angeführte Form und Weise befragt, sagte er, dass unge-
fähr 42 Jahre vergangen sind, seit er bei Beune in der Diözese Autun als Ordensbruder
vom Tempelritter Hubert de Pérraud, dem damaligen Visitator von Frankreich und
Poitou, in einer Kapelle der Niederlassung des Ortes aufgenommen wurde. Und über
die Art des Ordenseintrittes sagte er, dass jener ihm, der ihn aufgenommen hat, bevor
er den Mantel zuknöpfte ein bestimmtes Kreuz zeigte, sagte, Gott zu verleugnen, des-
sen Bildnis auf demselben Kreuz gemalt war, und darauf zu spucken: was er machte;
er spuckte jedoch nicht auf das Kreuz, sondern auf die Erde, wie er sagte. Er sagte
auch, dass er die Verleugnung mit Worten ohne Überzeugung machte. Ausführlich
über das Laster der Sodomie, den Götzen in Form eines Kopfes und die unmoralischen
Küsse befragt, sagte er, nichts zu wissen. Befragt, ob er die soeben gesagten Sachen
auf Wunsch, für Geld, aus Dankbarkeit, Sympathie, Angst oder Hass oder Anstiftung
von irgendjemandem oder aus Furcht vor der Folter gebeichtet habe, verneinte er. Be-
fragt, ob ihm nach seiner Inhaftierung Fragen gestellt wurden, oder ob er gefoltert
wurde, verneinte er. Nach oben beschriebener Art und Form glaubten wir Kardinäle
nach all dem, dass derselbe Bruder, Ordensgroßmeister Jacques, die in unseren
Händen die nun eingestandene und jede andere Irrlehre abschwor und auf die hei-
ligen Evangelien Gottes den Eid leistete und ergeben die Vergünstigung der Absolu-
tion von diesen Sachen erbat, die Vergünstigung der Absolution in der Art der Kirche
erteilen zu können und ihn selbst wieder in die Gemeinschaft der Kirche aufzuneh-
men und ihn der Gemeinschaft der Gläubigen und der kirchlichen Sakramente zurück-
gegeben zu können.
Am gleichen 20. Tag stellte sich der schon erwähnte Geoffroy de Gonneville in unserer
Anwesenheit und in der derselben Notare und Zeugen und hat das oben wiedergege-
bene Geständnis spontan und frei bekräftigt, approbiert und bestätigt und es öffent-
lich mit seinen Worten verlesen, indem er erklärte, dass er beabsichtigte, an diesen
Taten, sowohl an diesem Geständnis wie auch an den schon in anderer Gelegenheit
vor dem Inquisitor und den Inquistoren gemachten festzuhalten, dass er dem besagten
im Augenblick vor uns und den Notaren und den erwähnten Zeugen gemachten
Geständnis zustimmt, und dass er an beiden Geständnisse festhalten wolle; falls in
demselben vor dem Inquisitor und den Inquisitoren gemachten Geständnis, wie schon
erwähnt worden ist, etwas Weiteres sein sollte, bekräftigt, approbiert und bestätigte er
es.
An besagtem 20. Tag stellte sich der schon erwähnte Bruder Ausbilder Hugues de Pér-
raud in unserer Anwesenheit und in der derselben Notare und Zeugen, in gleicher Art
und Form, spontan und frei hat er sein oben angeführtes Geständnis bekräftigt, appro-
biert und bestätigt und es öffentlich mit seinen Worten verlesen. Als Beweis all dessen
haben wir angeordnet, dass die Geständnisse und alle einzelnen oben erwähnten vor
uns, denselben Notaren und Zeugen und vor uns selbst wiedergebenen Taten, wie sie
da oben enthalten sind, niedergeschrieben und einmal in öffentlicher Form von Robert
de Condet, einem Kleriker aus der Diözese Soisson und Notar durch apostolisches
Zeugnis verfasst werden, der mit uns und den Notaren und den unten angeführten
Zeugen zusammen anwesend war, und durch das Gewicht unserer Siegel ausgestattet
seien.
Diese Ereignisse spielten sich im oben angeführten Jahr, in der Indiktion, im Monat, in
den Tagen, im Pontifikat und im Ort ab, in unserer Anwesenheit, in der Gegenwart
der durch päpstliches Zeugnis öffentlicher Notare Umberto Vercellani, Nicolò Nicolai
von Benevent, des erwähnten Robert de Condet und des Meisters Amise von Orléans,
genannt Ratif, und der eigens dafür einberufenen Zeugen: des Ordensbruders Rai-
mondo, Abt des Klosters S. Teoffredo des Benediktinerordens in der Diözese Ancy,
und der klugen Herren Bernardo von Boiano, Archidiakon von Troia, Raoul de Boset,
Pönitentiar und Kanoniker von Paris, und Pierre de Soire, Kustode der Kirche von
Saint-Gaucéry von Cambresis.
(ST) Und ich, der besagte Robert de Condet, Kleriker der Diözese Soisson, durch
päpstliches Zeugnis öffentlicher Notar habe allen einzelnen oben angeführten Ereig-
nissen in Anwesenheit der ehrwürdigen Patres und der schon erwähnten Herrn Kar-
dinäle, meiner, der anderen selben Notare und Zeugen beigewohnt, durch die Gunst
derselben Kardinäle zusammen mit den erwähnten Notaren und Zeugen anwesend
und auf Anweisung derselben Herrn Kardinäle schrieb ich das vorliegende öffentliche
Dokument und auf Antrag habe ich es in öffentlicher Form verfasst, indem ich es mit
meinem Notariatszeichen approbierte.
(ST) Ich, der oben erwähnte Umberto Vercellani, Kleriker von Béziers, durch päpst-
liches Zeugnis öffentlicher Notar habe den Geständnissen allen einzelnen oben ange-
führten Ereignissen in Anwesenheit der besagten Herrn Kardinäle und wie oben viel
ausführlicher berichtet ist, beigewohnt, durch die Gunst dieser mit den oben erwähnten
Notaren und Zeugen zusammen und auf Anweisung derselben Herrn Kardinäle habe
ich zur größeren Garantie dieses öffentliche Dokument unterschrieben und mit
meinem Notariatszeichen habe ich es beglaubigt.
Und ich, Nicolò Nicolai von Benevent, öffentlicher Notar durch das oben angeführte
päpstliche Zeugnis habe den Geständnissen allen einzelnen oben angeführten Ereig-
nissen in Anwesenheit der besagten Herrn Kardinäle und wie oben viel ausführlicher
berichtet ist, beigewohnt, durch die Gunst dieser mit den oben erwähnten Notaren
und Zeugen zusammen und auf Anweisung derselben Herrn Kardinäle habe ich zur
größeren Garantie dieses öffentliche Dokument unterschrieben und mit meinem
Notariatszeichen habe ich es beglaubigt. (ST)
(ST) Und ich, Amise von Orléans, genannt Ratif, Kleriker und Notar durch Zeugnis der
allerheiligsten Kirche von Rom, habe den Geständnissen und auch Aussagen und allen
einzelnen oben angeführten Ereignissen in Anwesenheit der Patres und der besagten
Herrn Kardinäle und wie oben viel ausführlicher berichtet ist, beigewohnt, ich war mit
den oben erwähnten Notaren und Zeugen zugegen, und auf Anweisung derselben
Herrn Kardinäle habe ich zur Bezeugung der Wahrheit dieses öffentliche Dokument
auf Verlangen unterschrieben und mit meinem Notariatszeichen habe ich es be-
glaubigt.
(Transkription: Pier Paolo Piergentili; Übersetzung: Christine Maria Grafinger)