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»Non nobis Domine, non nobis, sed nomini tuo da gloriam.«

– Der Orden der Tempelritter

 

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Dokument von Chinon, 1308

Übersetzung

Freispruch der hohen Würdenträger des Templerordens  durch die päpstlichen Legaten

Übersetzung

Chinon, 1308 August 17.–20.

Im Namen Gottes Amen. Wir, durch göttliches Erbarmen Kardinalpriester Berengarius, 

mit dem Titel von S. Nereo und Achilleo, und Stefan, mit dem Titel von S. Ciriaco in 

Termis, und der Kardinaldiakon Landolf mit dem Titel S. Angelo machen jedem 

bekannt, der das vorliegende und öffentliche Dokument, aus dem folgt, ansehen: 

Nachdem kürzlich der Heilige Vater und Unser Herr Clemens, durch die göttliche Vor-

sehung Pontifex Maximus der hochheiligen und universellen Kirche von Rom, auf-

grund dessen, was von öffentlicher Äußerung und mit lebhafter Anzeige des hohen 

Königs der Franzosen, der Prälaten, Herzöge, Barone und anderer Adeliger und 

Nichtadeliger desselben Königreiches von Frankreich die Untersuchung gegen einige 

Brüder, Priester, Ritter, Ausbilder und Unteroffiziere des Templerordens hinsichtlich 

jener Ereignisse einleiten ließ, die sowohl die Brüder des Ordens wie auch den katho-

lischen Glauben und den Zustand desselben Ordens betreffen, und durch Vorfälle 

diese öffentlich  verleumdet worden sind, derselbe Papst, der die reine, volle und ganze 

Wahrheit über die Würdenträger dieses Ordens kennen will und verlangt, d.h. des 

Bruders Jacques de Molay, Großmeister des gesamten Templerordens, und des  Bruders 

Raymbaud de Caron, Ausbilder in Übersee und der Ausbilder der Templerniederlas-

sungen Hugues de Pérraud in Frankreich, Geoffroy de Gonneville in Aquitanien und 

Poitou, Geoffroy de Charny in der Normandie, befiehlt und beauftragt uns, durch 

einen  speziellen Befehl und das ausdrückliche mündliche Urteil, damit wir,   begleitet 

von öffentlichen Notaren und glaubwürdigen Zeugen, mit Aufmerksamkeit die Wahr-

heit bezüglich des Großmeisters und der anderen oben angeführten Ausbilder, indem 

jeder von ihnen genau gefragt wird, herauszufinden.

Daher haben wir laut des von unserem besagten Herrn und Pontifex Maximus erteil-

ten Befehls und des Auftrags gegen den Großmeister und die Ausbilder ermittelt, 

indem wir dieselben aufmerksam über die oben erklärten Ereignisse ausgefragt haben 

und, wie dann eben folgt, haben wir von den Notaren, die unten und in Gegenwart 

der unterschriebenen  Zeugen unterzeichnet haben, die diese Ereignisse der besagten 

Templer und der Bekenntnisse beschreiben lassen, indem wir auch anordneten, dass 

diese in öffentlicher Form verfasst werden, und dass sie noch durch die Garantie 

unserer Siegel gültiger gemacht werden. 

Im Jahre 1308 der Geburt des Herrn, der 6. Indiktion, am 18. Tag des Monats August 

und im 3. Jahr des Pontifikats unseres Papstes Clemens V., im Schloss von Chinon, in 

der Diözese Tours, schwor der Bruder Raymbaud de Caron, Ritter und Ausbilder in 

Übersee der Templer, indem er uns oben angeführten Kardinälen entgegentrat, auf die 

heiligen Evangelien Gottes, indem er das Buch körperlich berührte, die volle und 

reine Wahrheit zu sagen über sich wie auch über jede andere einzelne Person der 

Ordensbrüder und auch über den Orden selbst, besonders hinsichtlich jener  Themen, 

die den katholischen Glauben und den Zustand des Ordens, andere einzelne Per-

sonen und Brüder desselben Ordens selbst betreffen; von uns über die Zeit und Art 

seines Ordenseintrittes aufmerksam befragt, sagte er, tatsächlich sind es 40 Jahre, dass 

er zum Ritter geschlagen und in den Tempel vom damaligen Ausbilder der Provinz 

Provence, Bruder  Roncelin de Fos, im Ort Richarenchis in der Diözese Capentras oder 

Saint-Paul-Trois Château, in der Kapelle der Templerniederlassung des Ortes aufge-

nommen wurde. Bei dieser Gelegenheit sagte ihm der Ausbilder nichts als nur Gutes; 

aber kurz danach kam zu dieser Aufnahmezeremonie ein gewisser Bruder Unteroffi-

zier, dessen Name er sich nicht mehr erinnere, weil er seit langem verstorben ist. Die-

ser führte ihn beiseite; unter dem Mantel trug er ein kleines Kreuz; nachdem die 

anderen Brüder entfernt wurden und kaum, als dieser Unteroffizier und der Deponens 

alleine waren, zeigte ihm der Unteroffizier das Kreuz, obwohl er sich nicht mehr erin-

nere, ob es den Gekreuzigten zeigte, glaube er, dass es gemalt oder geschnitzt gewe-

sen ist. Und dieser Bruder sagte: „Es ist vorteilhaft, dieses zu verleugnen.“ Und der 

Deponens sagte, ohne zu denken, dass er eine Sünde begehe: „Ich verleugne es.“ Auf 

dieselbe Weise sagte ihm dann der Unteroffizier, die Enthaltsamkeit und Keuschheit 

zu bewahren; jedoch, wenn er das nicht imstande ist, wäre es besser, das geheim als 

in der Öffentlichkeit zu machen. Außerdem sagte er, dass diese Verleugnung, die er 

machte, nicht aus Überzeugung, sondern durch Worte getan hatte. Tatsächlich hatte er 

es am folgenden Tag seinem Verwandten, dem Bischof von Capentras, der sich an 

diesem Ort befand, offenbart, der ihm sagte, dass er schlecht gehandelt und gesündigt 

habe: in dieser Sache beichtete er demselben Bischof, der ihm eine Buße auferlegte, 

und was das besagte betrifft, machte er.

Dann, nach dem Laster der Sodomie befragt, sagte er, sie nie, weder in aktiver noch 

passiver Form, praktiziert zu haben, weder jemals gehört zu haben, dass die Templer 

dieses Laster praktizierten, außer nur jene drei, die für dieses Laster zu lebenslangem 

Kerker im Schloss von Château-Pélerin verurteilt worden sind.

Befragt, ob die Brüder in derselben Art in den Orden aufgenommen  werden, wie er 

aufgenommen worden ist, sagte er, es nicht zu wissen, von dem Augenblick, als er 

nicht zusagte, sah er niemanden mehr zusagen, abgesehen von zwei oder drei Brü-

dern, die nicht wussten, ob sie Christus verleugnet hatten oder nicht. Über die Namen 

dieser aufgenommenen  Brüder befragt, sagte er, einer hatte den Namen Bruder Peter, 

an dessen Zunamen erinnere er sich nicht mehr. Befragt, welches Alter er gehabt 

hatte, als er zum Ordensbruder gemacht worden war, sagte er, dass er ungefähr 17 

Jahre gehabt hatte. Über das Bespucken des Kreuzes und über den Götzen in Form 

eines Kopfes befragt, sagte er, nichts zu wissen, indem er ergänzte, niemals über die-

sen Kopf sprechen gehört zu haben, bis er es im Laufe dieses Jahres von unserem 

Papst Clemens V. sagen gehört hat. Über den Kuss befragt, den ihm der Bruder Rosse-

linus auf den Mund gegeben hat, als er ihn als Bruder aufgenommen hatte, sagte er, 

von anderen Küssen nichts zu wissen. Darüber befragt, ob er beharrlich auf diesem 

Bekenntnis bleiben wolle, und er die Wahrheit gesagt hatte, und irgend etwas Falsches 

vermischt oder auch irgend etwas ausgelassen hatte, sagte er, auf sein nun abgebenes 

Bekenntnis festhalten zu wollen und die  Wahrheit gesagt zu haben, und in jener hatte 

er keinerlei Falschheit  eingemischt noch irgendeine Wahrheit weggelassen.

Und schließlich bat uns der sich niederkniende und die Hände reichende Bruder 

Raymbaud um Vergebung und Erbarmung in den betreffenden Angelegenheiten, und 

weil es eben dieser Bruder Raymbaud war, diese Dinge zu erbitten, schwor er in 

unsere Hände, die jetzt enthüllte und jede andere Irrlehre ab, und das Buch zum zwei-

ten Mal körperlich berührend schwor er auf die heiligen Evangelien Gottes, dass er 

selbst den  Vorschriften der Kirche gehorcht und sie befolgte hatte, den katholischen 

Glauben beachtete und befolgte, den die Heilige Römische Kirche hält, befolgt,  predigt, 

lehrt und anordnet, dass er von anderen befolgt werde; und dass er als gläubiger 

Christ gelebt hätte und gestorben wäre. Nach jener Eidleistung haben wir Kardinäle 

kraft dieser vom Papst in diesem Auftrag ausdrücklich erteilten Autorität dem Bruder 

Raymbaud den Befehl erteilt, dass er ergeben die Vergünstigung der Absolution von 

der  Exkommunikation erbitte, die aus den vorher angeführten Gründen laufend war, 

ihn wieder in die Gemeinschaft der Kirche aufgenommen und ihn der Gemeinschaft 

der Gläubigen und der kirchlichen Sakramente zurückgegeben. 

In gleicher Weise, am selben Tag, in derselben vorgenannten Art und Form stellte sich 

persönlich in unserer Anwesenheit und in der derselben Notare und Zeugen der Bru-

der Geoffroy de Charny, Ritter und Ausbilder der Templerniederlassungen der gesam-

ten Normandie und schwor in der  gleichen Weise auf die heiligen Evangelien Gottes 

unter köperlicher Berührung des Buches; ausführlich über die Art seines Ordensein-

trittes befragt, sagte er, dass er vor 40 Jahren ungefähr vom Ausbilder von Frankreich, 

dem Bruder Amaury de la Roche, in der Nähe von Etamps in der Diözese von Sens in 

einer Kapelle der Templerniederlassung dieses Ortes in die Miliz der Templer, in 

Gegenwart des Ausbilders von Poitou, des Bruders Jean de Franceys und ungefähr 9 

oder 10 Mitbrüdern, die jetzt wie er annehme, schon tot sind, aufgenommen wurde.

Bei dieser Gelegenheit, nach Beendigung des Eintrittsritus, zog ihn der Bruder, der ihn 

aufgenommen hatte, nachdem er ihm den Ordensmantel über die Schultern gelegt 

hatte, im Innern derselben Kapelle beiseite und zeigte ihm das Kreuz, auf dem das 

Christusbild war; und sagte ihm, an jenen nicht zu glauben, ja, ihn sogar zu verleug-

nen. Und dann verneinte er es auf Befehl jenes mit Worten aber nicht aus Überzeu-

gung. Er sagte, dass er jenen Bruder im Augenblick seiner Aufnahme auf den Mund 

und die bekleidete Brust als Zeichen der Achtung geküsst hatte.

Befragt, ob die Brüder der Templer, als sie in den Orden aufgenommen wurden, es 

auf diese Art geschah, wie er selbst aufgenommen ist, sagte er, dass er es nicht wisse. 

Er sagte auch, dass er persönlich nur einen Bruder in den Orden aufgenommen hat, 

nach demselben Verfahren, durch das er selbst aufgenommen worden war, und dass 

er in der Folge viele andere aufnahm, ohne sie zur besagten Verleugnung zu nötigen 

und in korrekter Weise; er sagte auch, dass er die Verleugnung des Kreuzes, die er 

selbst während seiner Aufnahme gemacht hatte und zu der er verpflichtet war, es zu 

machen, dem nunmehrigen Patriarchen von Jerusalem beichtete, von dem er Absolu-

tion erhielt.

Ausführlich über das Bespucken des Kreuzes, die Küsse, das Laster der Sodomie und 

des Götzen in der Form eines Kopfes befragt, sagte er, nichts zu wissen. Befragt, sagte 

er außerdem zu glauben, dass die anderen Brüder in den Orden auf die Weise, wie er 

selbst aufgenommen worden war, aufgenommen werden; er sagte, es doch nicht 

sicher zu wissen, weil die Aufgenommenen, wenn solche Aufnahmezeremonien statt-

finden, auf die Art auf der Seite gehalten werden, dass die anderen Brüder, die sich im 

selben Haus befinden, weder sehen noch hören, was man mit diesen bei dieser Gele-

genheit macht. Über das Alter befragt, das er beim Ordenseintritt hatte, sagte er, unge-

fähr 17 Jahre gehabt zu haben. Befragt, ob er die  soeben gesagten Sachen auf Wunsch, 

für Geld, aus Dankbarkeit, Sympathie, Angst oder Hass oder Anstiftung von irgendje-

mandem oder aus Furcht vor der  Folter gebeichtet habe, verneinte er. 

Befragt, ob er auf diesem Geständnis beharren wollte und ob er die  Wahrheit gesagt 

hatte und ob er irgendetwas und ob er da irgendetwas Falsches vermischt hatte oder 

auch irgendetwas Wahres versäumt hatte, sagte er, dass er auf dem eben gesagten 

Geständnis bestehe, in dem er alles richtig gesagt hatte und die Wahrheit gesagt hatte, 

und in der er keine Falschheit vermischt oder irgendeine Wahrheit weggelassen hatte.

Nach oben beschriebener Art und Form glaubten wir Kardinäle, dass derselbe Bruder 

Goffroy, die in unseren Händen die nun eingestandene und jede andere Irrlehre 

abschwor und auf die heiligen Evangelien Gottes den Eid leistete und ergeben die 

Vergünstigung der Absolution von diesen Sachen erbat, die Vergünstigung der Absolu-

tion in der Art der Kirche erteilen zu können und ihn selbst wieder in die Gemein-

schaft der Kirche aufzunehmen und ihn der Gemeinschaft der Gläubigen und der 

kirchlichen Sakramente zurückgegeben zu können.

In gleicher Weise, am selben Tag stellte sich persönlich in unserer Anwesenheit und in 

der der unterzeichneten Notare und Zeugen der Bruder Geoffroy de Gonneville, und 

ausführlich über die Zeit und die Art seiner Aufnahme und über die vorher berichteten 

Angelegenheiten befragt, sagte er, vor ungefähr 28 Jahren wurde er als Ordensbruder 

der Templer vom Ritter und Ausbilder der Niederlassung Templer in England, von 

Robert de Torville, bei London in einer Kapelle der Templerniederlassung dieser Stadt 

aufgenommen. Bei dieser Gelegenheit zeigte ihm der Templer, der ihn aufnahm, nach-

dem er ihm den Ordensmantel übergeben hatte, ein gemaltes Kreuz in einem bestimm-

ten Buch und sagte ihm, dass es notwendig wäre, das Bild von dem, der da dargestellt 

war, zu verleugnen; und weil der Aufgenommene es nicht machen wollte, bestand der 

Ausbilder sehr darauf, dass er es machte. Weil er es auf gar keine Weise machen wollte 

und der Templer seinen Widerstand sah, sagte er. „Möchtest Du mir das schwören, 

wenn ich es Dir erspare zu machen, sage trotzdem diese Verleugnung gemacht zu 

haben, falls die Mitbrüder Dich darum fragen  werden?“ Und der sagte ja und ver-

sprach, dass er, falls er von einem der Mitbrüder gefragt werden sollte, gesagt hätte, 

die Verleumdung gemacht zu haben; darum verneinte er, wie er sagte, nichts auf 

andere Weise. Der Templer, der ihn aufnahm, sagte auch, dass es notwendig war, das 

vorher gezeigte Kreuz zu bespucken; und weil er es nicht machen wollte, legte der 

Templer die Hand auf das Kreuz und sagte: „Spucke wenigstens auf meine Hand!“ Da 

er befürchtete, dass der Templer die Hand wegnehme und ein Teil der Spucke auf das 

Kreuz fallen könnte, wollte er nicht auf die Hand spucken, sondern auf die Erde neben 

dem Kreuz. Ausführlich über das Laster der Sodomie, den Götzen in Form eines 

Kopfes, über Küsse und andere Dinge, in denen die Templer verleumdet sind, sagte er, 

gar nichts zu wissen. Befragt, ob andere Ordensbrüder in dem Augenblick, in dem sie 

aufgenommen werden, in derselben Art aufgenommen werden, wie er es selbst wurde, 

sagte er zu glauben, dass es den anderen auch so geschehe, so wie es ihm anlässlich 

seines angeführten Eintritts widerfuhr. Gefragt, ob er die eben gesagten Sachen auf 

Wunsch, für Geld, aus Dankbarkeit, Sympathie, Angst oder Hass oder Anstiftung von 

irgendjemandem oder auch auf Druck oder aus Furcht vor der Folter gebeichtet hatte, 

sagte er nein. 

Nachdem wir Kardinäle nach der oben beschriebenen Art und Form glaubten, dass 

derselbe Bruder Geoffroy de Gonneville, die in unseren Händen die nun eingestan-

dene und jede andere Irrlehre abschwor und auf die heiligen Evangelien Gottes den 

Eid leistete und ergeben die Vergünstigung der Absolution von diesen Sachen erbat, 

die Vergünstigung der Absolution in der Art der Kirche erteilen zu können und ihn 

selbst wieder in die Gemeinschaft der Kirche aufzunehmen und ihn der Gemeinschaft 

der  Gläubigen und der kirchlichen Sakramente zurückgeben zu können.

In gleicher Weise, am 19. Tag des laufenden Monats stellte sich persönlich in unserer 

Anwesenheit und in der derselben Notare und Zeugen der Bruder Hugues de Pérraud, 

der Ausbildungsritter der Häuser der Templer in Frankreich, indem er körperlich das 

Buch berührte, schwor er auf die heiligen Evangelien Gottes in der vorher angeführten 

Art und Form. Jener Bruder Hugues, wie schon gesagt wurde, der bei der Frage über 

die Art  seiner Aufnahme in den Orden geschworen hatte, sagte, dass er in Lion, in der 

Niederlassung der Templer dieser Stadt, in der Kapelle desselben  Hauses vor mehr 

oder weniger als 46 Jahren, am eben vergangenen Fest der  Magdalena aufgenommen 

worden ist; und als Ordensbruder nahm ihn der Tempelritter Onkel väterlicherseits, 

der Bruder Hubert de Pérraud, der Visitator der Ordensniederlassungen in Frankreich 

und Poitou auf. Nachdem er ihm den Ordensmantel um die Schultern legte, nahm ihn 

ein  anderer Mitbruder mit dem Namen Johannes, der dann Ausbilder von La Muce 

war, in der Kapelle beiseite und zeigte ihm ein bestimmtes Kreuz, auf dem das Bild 

des Gekreuzigten gemalt war, und befahl ihm, das Bild dessen, der dort dargestellt 

war, zu verleugnen: dieser widersetzte sich, so wie er konnte, wie er sagte. Trotzdem 

verleugnete er schließlich  erschrocken durch die Einschüchterungen und Drohungen 

jenes Bruders Johannes das gemalte Bild von dem, der dort dargestellt war, allerdings 

nur ein einziges Mal. Wenn ihm auch der besagte Bruder Johannes mehrmals befahl, 

auf das besagte Kreuz zu spucken, wollte er trotzdem nicht spucken. Befragt, ob er 

den Templer, der ihn aufgenommen hatte, geküsst hatte, sagte er ja, aber nur auf den 

Mund. Nach dem  Laster der Sodomie befragt, sagte er, dass er dazu niemals gezwun-

gen wurde, noch es jemals begangen habe. Befragt, ob er irgendwelche in den Orden 

aufgenommen hatte, sagte er ja: viele Personen und bei vielen Gelegenheiten, mehr 

als jeder andere noch im Orden lebende Templer. Befragt nach der Art, in der er 

andere in den Orden aufnahm, sagte er, dass er nach der Einführungszeremonie und 

der Übergabe der Mäntel jeden der Aufgenommenen zwang, dass er das Kreuz ver-

leugnete und ihn am Rücken unten, am Nabel und dann auf den Mund küsste. Sagte 

auch, dass er ihn anhielt, sich von sexuellem Verkehr mit Frauen fern zu halten; wenn 

er sich nicht von der Unzucht enthalten könnte, sollte er sich mit den Mitbrüdern ver-

einigen. Hinsichtlich seines Eides sagte er auch, dass er die Verleugnung, die er 

machte, als er in den Orden aufgenommen wurde, und andere Vorschriften, die er 

jenen, die von ihm aufgenommen wurden, auferlegte, nur mit Worten und ohne 

Absicht gemacht hatte. Befragt, warum er es aber gemacht hatte und warum er es aber 

bedauert hatte, von dem Augenblick, in dem er es ohne Absicht machte, antwortete er, 

dass es die Statuten oder die Gewohnheiten des Ordens so vorschrieben: und immer

hatte er gehofft, dass dieser Irrtum weggeschafft werde. Befragt, ob jemand unter den 

Aufgenommenen sich weigerte, zu spucken oder die anderen von ihm zuvor erwähnten 

tadelswerten Handlungen zu begehen, sagte er, dass wenige sich weigerten, schließ-

lich aber doch alle es machten. Er sagte, dass er auch selbst die Brüder, die er in den 

Orden aufnahm, anhielt, sexuell mit den Mit Brüdern zu verkehren, es sich aber trotz-

dem nie zutrug, dass es gemacht wurde, und niemals hörte, dass einer diese Sünde 

begangen hatte, außer den zwei oder drei Brüdern in Übersee, die für das Laster in 

der Festung von Château-Pélerin eingesperrt worden sind. Befragt, ob er wüsste oder 

nicht, ob alle Ordensbrüder in der Weise aufgenommen worden wären, in der er 

selbst die anderen aufnahm, sagte er, es nicht sicher zu wissen, außer für sich selbst 

und jene, die er persönlich aufgenommen hatte, weil die Templer in einem so 

geheimen Verfahren in den Orden aufgenommen werden, dass man es von denen, die 

bei der Aufnahmefeierlichkeit anwesend sind, nicht erfahren kann. Befragt, ob sie in 

so einer Art aufgenommen worden wären, sagte er zu glauben, dass jene gleiche Art, 

andere aufzunehmen noch bewahrt worden ist, wie es gehalten wurde, ihn auf-

zunehmen, die er selbst für jene, die er aufgenommen hatte, beachtet hatte. Über den 

Götzen in Form eines Kopfes, von dem man sagt, dass ihn die Templer verehren, 

befragt, sagte er, dass er es sah, dass er vom Bruder Pierre Allemandin in Montpellier, 

dem Ausbilder an jenem Ort gezeigt wurde; und dieser Kopf verblieb beim Bruder 

Pierre. Über das Alter seines Ordenseintrittes befragt, sagte er, von seiner Mutter hörte 

er sagen, 18 Jahre gehabt zu haben. Er sagte auch, dass er schon einmal in Anwesen-

heit des Inquisitors Guillaime von Paris und einer seiner Kommissare diese Taten 

eingestanden hatte, und dass dieses Geständnis handschriftlich vom Meister Amise de 

Orléans, der so unterzeichnete und bestimmten anderen öffentlichen Notaren festge-

halten worden ist. Und man hielt dieses Geständnis für wahr, und in jenem und in 

allem, was in diesem mit jenem vereinbart wurde, wolle er festhalten; und falls in 

diesem seinem gegenüber dem Inquisitor und seinem Kommissar gemachten Geständ-

nis, wie schon erwähnt, irgendetwas Weiteres sein sollte, bestätigt, approbiert und 

bekräftigt er das. Befragt, ob er die soeben gesagten Sachen auf Wunsch, für Geld, aus 

Dankbarkeit, Sympathie, Angst oder Hass oder Anstiftung von irgendjemandem oder 

aus Furcht vor der Folter gebeichtet habe, verneinte er. Befragt, ob ihm nach seiner 

Inhaftierung Fragen gestellt wurden oder ob er gefoltert wurde, verneinte er. Nach der 

oben beschriebenen Art und Form glaubten wir Kardinäle nach all dem, dass derselbe 

Bruder Hugues, die in unseren Händen die nun eingestandene und jede andere Irr-

lehre abschwor und auf die heiligen Evangelien Gottes den Eid leistete und ergeben 

die Vergünstigung der Absolution von diesen Sachen erbat, die Vergünstigung der 

Absolution in der Art der Kirche erteilen zu können und ihn selbst wieder in die 

Gemeinschaft der Kirche aufzunehmen und ihn der Gemeinschaft der Gläubigen und 

der kirchlichen Sakramente zurückgegeben zu können.

In gleicher Weise, am 20. Tag des laufenden Monats stellte sich persönlich in unserer 

Anwesenheit und in der derselben Notare und Zeugen der Bruder Jacques de Molay, 

der Ritter und Großmeister des Templerordens, nachdem er geschworen hatte, wurde 

er aufmerksam über die oben angeführte Form und Weise befragt, sagte er, dass unge-

fähr 42 Jahre vergangen sind, seit er bei Beune in der Diözese Autun als Ordensbruder 

vom Tempelritter Hubert de Pérraud, dem damaligen Visitator von Frankreich und 

Poitou, in einer Kapelle der Niederlassung des Ortes aufgenommen wurde. Und über 

die Art des Ordenseintrittes sagte er, dass jener ihm, der ihn aufgenommen hat, bevor 

er den Mantel zuknöpfte ein bestimmtes Kreuz zeigte, sagte, Gott zu verleugnen, des-

sen Bildnis auf demselben Kreuz gemalt war, und darauf zu spucken: was er machte; 

er spuckte jedoch nicht auf das Kreuz, sondern auf die Erde, wie er sagte. Er sagte 

auch, dass er die Verleugnung mit Worten ohne Überzeugung machte. Ausführlich 

über das Laster der Sodomie, den Götzen in Form eines Kopfes und die unmoralischen 

Küsse befragt, sagte er, nichts zu wissen. Befragt, ob er die soeben gesagten Sachen 

auf Wunsch, für Geld, aus Dankbarkeit, Sympathie, Angst oder Hass oder Anstiftung 

von irgendjemandem oder aus Furcht vor der Folter gebeichtet habe, verneinte er. Be-

fragt, ob ihm nach seiner  Inhaftierung Fragen gestellt wurden, oder ob er gefoltert 

wurde, verneinte er. Nach oben beschriebener Art und Form glaubten wir Kardinäle 

nach all dem, dass derselbe Bruder, Ordensgroßmeister Jacques, die in unseren 

Händen die nun eingestandene und jede andere Irrlehre abschwor und auf die hei-

ligen Evangelien Gottes den Eid leistete und ergeben die Vergünstigung der Absolu-

tion von diesen Sachen erbat, die Vergünstigung der Absolution in der Art der Kirche 

erteilen zu können und ihn selbst wieder in die Gemeinschaft der Kirche aufzuneh-

men und ihn der Gemeinschaft der Gläubigen und der kirchlichen Sakramente zurück-

gegeben zu können.

Am gleichen 20. Tag stellte sich der schon erwähnte Geoffroy de Gonneville in unserer 

Anwesenheit und in der derselben Notare und Zeugen und hat das oben wiedergege-

bene Geständnis spontan und frei bekräftigt, approbiert und bestätigt und es öffent-

lich mit seinen Worten  verlesen, indem er erklärte, dass er beabsichtigte, an diesen 

Taten, sowohl an  diesem Geständnis wie auch an den schon in anderer Gelegenheit 

vor dem Inquisitor und den Inquistoren gemachten festzuhalten, dass er dem besagten 

im Augenblick vor uns und den Notaren und den erwähnten Zeugen gemachten 

Geständnis zustimmt, und dass er an beiden Geständnisse festhalten wolle; falls in 

demselben vor dem Inquisitor und den  Inquisitoren gemachten Geständnis, wie schon 

erwähnt worden ist, etwas Weiteres sein sollte, bekräftigt, approbiert und bestätigte er 

es.

An besagtem 20. Tag stellte sich der schon erwähnte Bruder Ausbilder Hugues de Pér-

raud in unserer Anwesenheit und in der derselben Notare und Zeugen, in gleicher Art 

und Form, spontan und frei hat er sein oben angeführtes Geständnis bekräftigt, appro-

biert und bestätigt und es öffentlich mit seinen Worten verlesen. Als Beweis all dessen 

haben wir angeordnet, dass die Geständnisse und alle einzelnen oben erwähnten vor 

uns, denselben Notaren und Zeugen und vor uns selbst wiedergebenen Taten, wie sie 

da oben enthalten sind, niedergeschrieben und einmal in öffentlicher Form von Robert 

de Condet, einem Kleriker aus der Diözese Soisson und Notar durch apostolisches 

Zeugnis verfasst werden, der mit uns und den Notaren und den unten angeführten 

Zeugen zusammen anwesend war, und durch das Gewicht unserer Siegel ausgestattet 

seien.

Diese Ereignisse spielten sich im oben angeführten Jahr, in der Indiktion, im Monat, in 

den Tagen, im Pontifikat und im Ort ab, in unserer Anwesenheit, in der Gegenwart 

der durch päpstliches Zeugnis öffentlicher Notare Umberto Vercellani, Nicolò Nicolai 

von Benevent, des erwähnten Robert de Condet und des Meisters Amise von Orléans, 

genannt Ratif, und der eigens dafür  einberufenen Zeugen: des Ordensbruders Rai-

mondo, Abt des Klosters S. Teoffredo des Benediktinerordens in der Diözese Ancy, 

und der klugen Herren Bernardo von Boiano, Archidiakon von Troia, Raoul de Boset, 

Pönitentiar und Kanoniker von Paris, und Pierre de Soire, Kustode der Kirche von 

Saint-Gaucéry von Cambresis.

(ST) Und ich, der besagte Robert de Condet, Kleriker der Diözese Soisson, durch 

päpstliches Zeugnis öffentlicher Notar habe allen einzelnen oben angeführten Ereig-

nissen in Anwesenheit der ehrwürdigen Patres und der schon erwähnten Herrn Kar-

dinäle, meiner, der anderen selben Notare und Zeugen beigewohnt, durch die Gunst 

derselben Kardinäle zusammen mit den erwähnten Notaren und Zeugen anwesend 

und auf Anweisung derselben Herrn Kardinäle schrieb ich das vorliegende öffentliche 

Dokument und auf Antrag habe ich es in öffentlicher Form verfasst, indem ich es mit 

meinem Notariatszeichen approbierte.

(ST) Ich, der oben erwähnte Umberto Vercellani, Kleriker von Béziers, durch päpst-

liches Zeugnis öffentlicher Notar habe den Geständnissen allen einzelnen oben ange-

führten Ereignissen in Anwesenheit der besagten Herrn Kardinäle und wie oben viel 

ausführlicher berichtet ist, beigewohnt, durch die Gunst dieser mit den oben erwähnten 

Notaren und Zeugen zusammen und auf Anweisung derselben Herrn Kardinäle habe 

ich zur größeren Garantie dieses öffentliche Dokument unterschrieben und mit 

meinem Notariatszeichen habe ich es beglaubigt.

Und ich, Nicolò Nicolai von Benevent, öffentlicher Notar durch das oben angeführte 

päpstliche Zeugnis habe den Geständnissen allen einzelnen oben angeführten Ereig-

nissen in Anwesenheit der besagten Herrn Kardinäle und wie oben viel ausführlicher 

berichtet ist, beigewohnt, durch die Gunst dieser mit den oben erwähnten Notaren 

und Zeugen zusammen und auf Anweisung derselben Herrn Kardinäle habe ich zur 

größeren Garantie dieses öffentliche Dokument unterschrieben und mit meinem 

Notariatszeichen habe ich es beglaubigt. (ST)

(ST) Und ich, Amise von Orléans, genannt Ratif, Kleriker und Notar durch Zeugnis der 

allerheiligsten Kirche von Rom, habe den Geständnissen und auch Aussagen und allen 

einzelnen oben angeführten Ereignissen in Anwesenheit der Patres und der besagten 

Herrn Kardinäle und wie oben viel ausführlicher berichtet ist, beigewohnt, ich war mit 

den oben erwähnten Notaren und Zeugen zugegen, und auf Anweisung derselben 

Herrn Kardinäle habe ich zur Bezeugung der Wahrheit dieses öffentliche Dokument 

auf Verlangen unterschrieben und mit meinem Notariatszeichen habe ich es be-

glaubigt.

 

(Transkription: Pier Paolo Piergentili; Übersetzung: Christine Maria Grafinger)