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Der Verkauf Alaskas

Rund 80 Kilometer schmal ist die Beringstraße zwischen Kap Deschnjow, der östlichsten Stelle Asiens, und dem Kap Prince of Wales, dem westlichsten Punkt Amerikas auf der Seward-Halbinsel. Mitten in der Meerenge: die Große Diomedes-Insel, russisches Staatsgebiet, und die Kleine Diomedes-Insel, Teil der USA. Dazwischen gerade einmal vier Kilometer Eismeer. Und ein ganzer Tag: die Internationale Datumsgrenze. 

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Der von Zar Alexander II. ratifizierte Vertrag über den Verkauf Alaskas von Russland an die Vereinigten Staaten von Amerika vom 30. März 1867 (Dok. 1)

Übersetzung

Die Vereinigten Staaten von Amerika und Seine Majestät, der Kaiser aller Russen, die zu diesem Zweck das zwischen ihnen bestehende Einvernehmen nach Möglichkeit stärken wollen, haben zu diesem Zweck ihre Bevollmächtigten ernannt: der Präsident der Vereinigten Staaten, William H. Seward, Außenminister; und Seine Majestät, der Kaiser aller Russen, den Geheimrat Edward de Stoeckl, dessen außerordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minister der Vereinigten Staaten. Die genannten Bevollmächtigten haben nach dem Austausch ihrer Vollmachten, die sich als ordnungsgemäß erwiesen haben, die folgenden Artikel vereinbart und unterzeichnet:

ARTIKEL I.
Seine Majestät, der Kaiser aller Russen, erklärt sich bereit, durch dieses Übereinkommen unmittelbar nach dem Austausch der Ratifikationen das gesamte Territorium und die Herrschaft seiner besagten Majestät auf dem amerikanischen Kontinent und auf den angrenzenden Inseln an die Vereinigten Staaten abzutreten. Dies gilt auch für die hier festgelegten geografischen Grenzen: Die östliche Grenze ist die Demarkationslinie zwischen dem russischen und dem britischen Besitz in Nordamerika, wie sie durch das Übereinkommen zwischen Russland und Großbritannien vom 28. – 16. (sic!) Februar 1825 festgelegt wurde und in den Artikeln III und IV dieser Konvention wie folgt beschrieben ist:

„Ausgehend vom südlichsten Punkt der Insel, Prince of Wales Island genannt, liegt dieser Punkt in der Parallele von 54 Grad und 40 Minuten nördlicher Breite und zwischen dem 131. und dem 133. Grad westlicher Länge (Meridian von Greenwich), steigt diese Linie entlang des als Portlandkanal bezeichneten Kanals nach Norden bis zum Punkt des Kontinents an, an dem sie den 56. nördlichen Breitengrad erreicht; von diesem letztgenannten Punkt aus folgt die Abgrenzungslinie dem Gipfel der Berge, die parallel zur Küste liegen, bis zum Schnittpunkt des 141. westlichen Längengrades (desselben Meridians;) und schließlich vom genannten Schnittpunkt aus bis zur Meridianlinie des 141. Grades in ihrer Verlängerung bis zum Eismeer.“ IV. Unter Bezugnahme auf die im vorhergehenden Artikel festgelegte Abgrenzungslinie versteht sich:

„1. Dass die Insel namens Prince of Wales Island ganz Russland gehören soll“ (jetzt, durch diese Abtretung an die Vereinigten Staaten.)

„2. Dass immer dann, wenn sich der Gipfel des Gebirges, das sich in einer Richtung parallel zur Küste vom 56. Grad nördlicher Breite bis zum Schnittpunkt des 141. Grades westlicher Länge erstreckt, in einer Entfernung von mehr als zehn Seemeilen vom Ozean befindet, die Grenze zwischen den britischen Besitztümern und der Küstenlinie, die wie oben erwähnt, zu Russland gehören soll (d. h. die Grenze der durch diese Konvention abgetretenen Besitztümer), durch eine Linie gebildet wird, die parallel zur Küstenlinie verläuft, und die niemals eine Entfernung von zehn Seemeilen überschreiten darf.“

Die westliche Grenze, innerhalb der sich die übertragenen Gebiete und Herrschaften befinden, verläuft durch einen Punkt in der Meerenge von Behring auf einem Breitengrad von fünfundsechzig Grad und dreißig Minuten nördlicher Breite an ihrem Schnittpunkt durch den Meridian, der auf halbem Weg zwischen den Inseln Krusenstern oder Ignalook, und den Inseln Ratmanoff oder Noonarbook verläuft und von dort ohne Einschränkung weiter nach Norden in eben jenes Eismeer übergeht. Die gleiche westliche Grenze, die am gleichen Anfangspunkt beginnt, verläuft von dort aus in einem Kurs fast südwestlich durch die Beringstraße und die Beringsee, sodass sie auf halbem Weg zwischen dem nordwestlichen Punkt der Insel St. Lawrence und dem südöstlichen Punkt des Kaps Choukotski bis zum Meridian von einhundertzweiundsiebzig Grad westlicher Länge verläuft; von dort aus vom Schnittpunkt dieses Meridians in südwestlicher Richtung, um auf halbem Weg zwischen der Insel Attou und der Kupferinsel des Kormandorski-Couplets oder der Gruppe im Nordpazifik bis zum Meridian von einhundertdreiundneunzig Grad westlicher Länge zu verlaufen, sodass die Gesamtheit der Aleuten östlich dieses Meridians in das übereignete Gebiet einbezogen wird.

ARTIKEL II.
In der durch den vorhergehenden Artikel vorgenommenen Abtretung von Territorium und Herrschaft ist das Eigentumsrecht an allen öffentlichen Grundstücken und Plätzen, leerstehenden Grundstücken und allen öffentlichen Gebäuden, Befestigungen, Kasernen und anderen Bauten, die nicht in Privatbesitz sind, eingeschlossen. Es wird jedoch vereinbart, dass die Kirchen, die von der russischen Regierung auf dem abgetretenen Gebiet gebaut wurden, Eigentum der Mitglieder der in dem Gebiet ansässigen griechisch-orientalischen Kirche bleiben, denen es freisteht, ihren Gottesdienst darin auszuüben. Alle Regierungsarchive, -papiere und -dokumente, die sich auf das oben genannte Gebiet und die oben genannte Herrschaft beziehen, und die möglicherweise jetzt dort vorhanden sind, bleiben im Besitz des Vertreters der Vereinigten Staaten. Beglaubigte Kopien besagter Dokumente werden von den Vereinigten Staaten jedoch jederzeit der russischen Regierung oder den russischen Offizieren oder Untertanen, die sie beantragen können, zur Verfügung gestellt.

ARTIKEL III.
Den Bewohnern des abgetretenen Gebietes steht es frei, unter Wahrung ihrer natürlichen Loyalität, innerhalb von drei Jahren nach Russland zurückzukehren. Sollten sie es jedoch vorziehen, im abgetretenen Gebiet zu bleiben, werden ihnen, mit Ausnahme der unzivilisierten einheimischen Stämme, sämtliche Rechte, Privilegien und Immunitäten der Bürger der Vereinigten Staaten zuteil, und ihnen wird der Erhalt und Schutz ihrer Freiheit, ihres Eigentums und ihrer Religion zugestanden. Die unzivilisierten Stämme unterliegen solchen Gesetzen und Vorschriften, die die Vereinigten Staaten von Zeit zu Zeit in Bezug auf die Ureinwohnerstämme dieses Landes erlassen können.

ARTIKEL IV.
Seine Majestät, der Kaiser aller Russen, ernennt einen oder mehrere Bevollmächtigte, um einem oder mehreren ähnlichen Vertretern, die im Namen der Vereinigten Staaten ernannt werden, das Territorium, die Herrschaft, den Besitz, die Abhängigkeiten und die dazugehörigen Einrichtungen, die wie oben beschrieben abgetreten werden, formell zu übergeben und um jede andere Handlung durchzuführen, die in diesem Zusammenhang erforderlich wird. Die Abtretung mit dem Recht auf sofortigen Besitz ist jedoch beim Austausch der Ratifikationen als vollständig und absolut anzusehen, ohne auf eine solche förmliche Übereignung zu warten.

ARTIKEL V.
Unmittelbar nach dem Austausch der Ratifikationen dieses Übereinkommens werden alle Befestigungen oder militärischen Posten, die sich möglicherweise im abgetretenen Gebiet befinden, dem Vertreter der Vereinigten Staaten übergeben, und alle russischen Truppen, die sich möglicherweise im Hoheitsgebiet befinden, werden, sobald das in vernünftiger und praktikabler Weise erfolgen kann, abgezogen.

ARTIKEL VI.
In Anbetracht der oben genannten Abtretung verpflichten sich die Vereinigten Staaten, innerhalb von zehn Monaten nach dem Austausch der Ratifikationen dieses Übereinkommens an den diplomatischen Vertreter oder einen anderen Vertreter seiner Majestät, des Kaisers aller Russen, der ordnungsgemäß zum Empfang derselben ermächtigt ist, sieben Millionen zweihunderttausend Dollar in Gold an die Staatskasse in Washington zu zahlen. Die hierin vorgenommene Abtretung von Territorium und Herrschaft wird hiermit für frei und unbelastet erklärt von jeglichen Vorbehalten, Privilegien, Konzessionen, Zuschüssen oder Besitztümern von verbundenen Unternehmen, seien es Unternehmen oder Körperschaften, russische oder andere, oder von jeglichen Parteien, mit Ausnahme von Privatbesitzern; und die hiermit vorgenommene Abtretung überträgt alle Rechte, Konzessionen und Privilegien, die jetzt Russland in diesem Gebiet oder in dieser Herrschaft gehören, sowie deren zugehörige Einrichtungen.

ARTIKEL VII.
Wenn diese Übereinkunft durch den Präsidenten der Vereinigten Staaten, auf Anraten und Zustimmung des Senats einerseits und andererseits durch seine Majestät, den Kaiser aller Russen, ordnungsgemäß ratifiziert worden ist, werden die Ratifikationen in Washington innerhalb von drei Monaten ab dem Datum dieser Übereinkunft oder, falls möglich, früher ausgetauscht.

Nach bestem Wissen und Gewissen haben die jeweiligen Bevollmächtigten dieses Übereinkommen unterzeichnet und ihre Siegel daran angebracht. Geschehen zu Washington am dreißigsten März im Jahr unseres Herrn, eintausendachthundertsiebenundsechzig.

[L. S.] WILLIAM H. SEWARD.

[L. S.] EDOUARD DE STOECKL.

Quittung des russischen Botschafters Eduard von Stoeckl über den Erhalt der Kaufsumme für den Verkauf Alaskas (Dok. 3)
Übersetzung

Der Unterzeichnende, außerordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minister Seiner Majestät des Kaisers aller Russen, bestätigt hiermit, dass er im Finanzministerium in Washington sieben Millionen zweihunderttausend Dollar (: $. 7.200.000 :) erhalten hat, den Betrag, der von den Vereinigten Staaten an Russland in Bezug auf die Abtretung des Gebiets, das in dem Vertrag aufgeführt ist, den der Kaiser aller Russen und der Präsident der Vereinigten Staaten am 30. März 1867 unterzeichnet haben, durch die letztere Macht an die erstere geschuldet wird.—

Washington, den 1. August 1868.

Stoeckl