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Das Ende der Teilung Bayerns

Mit dem Jahr 1255 begann in Bayern das Zeitalter der Teilungen, in dem das Herzogtum zeitweise in bis zu vier Landesteile gegliedert war. Dieser Spaltung machte Albrecht IV., Sieger des Landshuter Erbfolgekrieges, mit der Primogeniturordnung ein Ende. Diese sah die Zusammenführung der bisherigen Teilherzogtümer vor und legte außerdem fest, dass die Herrschaft über Bayern stets an den ältesten Sohn des Regenten übergehen sollte. Dass diese Regelung nicht problemlos umzusetzen war, zeigte sich nach dem Tod des Herzogs an seinen Söhnen Wilhelm IV. und Ludwig X. 

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1. Zusatzinfos zu Ihren Dokumenten

Transkription der Beschreibung der Primogeniturordnung von 1506 (Dok. 1)

 

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