Friedrich der Große war der erste Herrscher in Brandenburg-Preußen, der seine Aufzeichnungen über die Pflichten des Regenten, über den Staat, die Verwaltung und über politische Ziele in Friedens- und Kriegszeiten mit der Überschrift „Testament Politique“ (Politisches Testament) versah. Als er zwischen April und Juli 1752 sein erstes Politisches Testament niederschrieb, tat er es in der Absicht, der Nachwelt die nach erst zwölfjähriger Regierungstätigkeit erworbenen Einsichten mitzuteilen, um ihr auf diese Weise über seinen Tod hinaus nützlich zu sein. Am 9. Januar 1769, wenige Wochen nach seinem zweiten „Testament Politique“, entstand außerdem das persönliche Testament Friedrichs des Großen.
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1. Das Politische Testament Friedrichs des Großen 1768 (Dokument 1)
2. Das private Testament Friedrichs des Großen (Dokument 2)
Das Politische Testament Friedrichs des Großen 1768 (Auszug)
Politisches Testament Pflicht eines jeden guten Bürgers ist es, dem Vaterlande zu dienen, daran zu denken, daß er nicht allein für sich auf der Welt ist, sondern daß er zum Wohle der Gesellschaft, in die die Natur ihn gesetzt hat, arbeiten muß. Ich habe mich bemüht, diese Pflicht nach meinen schwachen Einsichten und Kräften zu erfüllen, seitdem ich nach dem Tode meines Vaters zum ersten Amt dieses Staates gelangt bin. Ich habe nicht die törichte Vermutung zu glauben, daß mein Verhalten eine Vorschrift für meine Nachfolger darstellen soll; ich bemerke nur zu sehr, daß ich ein Mensch bin, sozusagen eine Kreatur, zusammengesetzt aus einer Mischung von Gut und Böse, dem Irrtum
unterworfen, und dessen Einsichten ebenso unsicher wie seine Talente beschränkt sind. Weil ich jedoch im Vorteil einer 29jährigen Erfahrung in der Führung der Geschäfte dieses Staates bin, fühle ich mich der Nachwelt gegenüber schuldig, wenn ich ihr nicht Rechenschaft über mein Verhalten ablegte, über die Einrichtung der Justiz, der Finanzen, des Militärs, der Politik, in denen ich während meines Lebens gearbeitet habe, und wenn ich ihr nicht die Ansichten mitteilte, die in einer langen Reihe von Überlegungen zum Wohle des Staates in mir entstanden sind. Ein Lotse, der die Gewässer kennt, die er lange Zeit befahren hat, kann dem jungen Schiffer, der die Klippen nicht kennt und an ihnen Schiffbruch leiden könnte, gute Ratschläge geben.
Über die Rechtspflege Die unmittelbare Verwaltung der Rechtspflege wird heute von keinem Souverän in Europa persönlich vorgenommen. Die Unermeßlichkeit der Details eines Prozesses, die geprüft, untersucht und aufgeklärt sein wollen, das Labyrinth der Schikanen, das tiefe Nachdenken über jeden Fall, würden die ganze Zeit eines Monarchen verschlingen und ihn andere ebenso wichtige Angelegenheiten wie die Justiz seiner Regierung vernachlässigen lassen; daher vertrauen die Herrscher diese Last Männern an, die als unbestechlich erkannt und imstande sind, die Gesetze in ihrer Klarheit und ihrer Majestät zu erhalten.
Obwohl der Souverän nicht persönlich Recht spricht, muß er doch ein Auge auf die Rechtspflege und die Richter haben. In Rechtsstreitigkeiten herrschte hier Rechtsverdrehung, die Gerichte waren voll von Schurken und Familien wurden durch die Länge der Prozesse ruiniert. Diese Mißbräuche erschienen mir unerträglich. Ich entwarf den Plan einer Reform, die ich dem Großkanzler Cocceji vorschlug, einem ebenso lauteren wie hervorragenden Rechtsgelehrten. Er verstand meine Absicht, reformierte die Gerichte und veröffentlichte das Gesetzbuch, das, indem es die Gesetze vereinfachte, ihre praktische Anwendung erleichterte; er beschränkte die Unzahl von Advokaten, die die Parteien ruinierten, auf eine annehmbare Zahl und zwang die Richter zurunerbittlichen Beobachtung ihrer Pflichten.
So gut diese Einrichtungen sein mögen, können sie mit der Zeit verderben; die aus der Schikane wiedergeborene Hydra, der man einige Köpfe abgeschlagen hat, produziert neue; der Geist der Habsucht erscheint unter anderer Maske wieder, und man legt die Gesetze willkürlich aus. Um die Justiz in ihrer Reinheit zu erhalten, bedarf es einer einsichtigen Wahl des Großkanzlers, außerdem muß man den ein geführten Brauch beibehalten, Kommissare des obersten Gerichtshofs in die Provinzen zu schicken, um das Verhalten der unteren Gerichtsbehörden zu prüfen, das sollte man alle drei Jahre tun, weil diese mehr auf der Hut sind, wenn es sicher ist, daß ihre Führung überwacht wird.
Es steht dem Herrscher nicht zu, bei den Entscheidungen der Prozesse seine Autorität zu benutzen; die Gesetze sollen allein regieren und die Pflicht der Souveräne beschränke sich darauf, sie zu schützen. Sicherheit für Vermögen und Besitzungen ist die Grundlage jeder Gesellschaft und einer guten Regierung. Dieses Gesetz gilt für den Herrscher wie für den letzten seiner Untertanen; er muß darüber wachen, daß es befolgt wird, und mit der größten Strenge die Beamten bestrafen, die dagegen verstoßen könnten.
Finanzwirtschaft Das Unglück unserer Lage hat gewollt, daß die Finanzen die Grundlage des privaten wie des politischen Lebens sind. Das Geld ist der Nerv eines Staates; seine Einnahmen sind der Puls, an dem man die Stärke seiner Konstitution mißt. Die Fürsten werden nur solange geachtet, wie sie reich und mächtig sind, und die Völker, die unter der Herrschaft eines Fürsten leben, der seine Finanzen gut geregelt hat, sind glücklicher als die Untertanen eines Souveräns, dessen Einnahmen schlecht verwaltet werden, weil die reiche Regierung den Untertanen beistehen kann und muß, die verschuldete jedoch niemandem beistehen kann.
Wir haben weder ein Mexiko noch ein Peru, noch irgendeine dieser fremden Kolonien, deren Handel die Eigentümer reich macht. Preußen hat seine Hilfsquelle nur in sich selbst, einen Boden, schlecht genug, arme Einwohner. Das hindert jedoch nicht, daß dieses Land durch viel Ordnung und Fleiß einen harten und kostspieligen Krieg gegen die größten Monarchen Europas aushalten konnte, und während nach siebenjährigen Kämpfen Frankreich, Österreich und England sich in niederdrückenden Schulden befanden, hatten wir keine, und es blieb uns noch ein Fonds übrig, um die zerstörten und halb verwüsteten Provinzen wieder aufzubauen.
Die Finanzen können nur durch Rechtlichkeit und Menschlichkeit, die man ihrer Verwaltung zugrunde legt, veredelt werden. Menschlichkeit muß die Art der Steuern leiten und regeln; die Gerechtigkeit will, daß niemand über seine Kräfte an den Staat zahlt und daß die Abgaben proportioniert sind. Derjenige, der nur 100 Taler Renten hat, braucht nur zwei Taler zu geben, während der, der ein Einkommen von Tausend Talern hat, 100 zahlen kann, ohne sich zu beschweren. Die Abgaben dürfen weder vom Handwerker noch vom Soldaten noch vom Armen erhoben werden, wohl aber vom Bürger, der reich genug ist. Diese allgemeinen Leitsätze müssen zur Grundlage für alle Finanzeinrichtungen dienen; es kommt nur darauf an, sie richtig anzuwenden.
Die Einkünfte, die unser Staat ausßen Provinzen zieht, haben mehrere Zweige: Domänen, Steuern, Zölle, Akzise, Salinen, Wälder, Tabak, Bank und Post. Ich werde hiermit beginnen, jedoch einige Artikel hinzufügen, die die Generalkassen, den Staatsschatz, die städtische Polizei, den Handel sowie einige Pläne für die Zukunft betreffen.
Domänen Die Domänen umfassen in diesem Staat zwei Zweige, die Amtsbezirke und die Zollverwaltungen. Die Ämter betreffen die Landwirtschaft; der Grund und Boden bestimmt den Fortschritt, den man hier machen kann. Nach der angewandten Regel werden die Ämter in dem Verhältnis verpachtet, wie es die Gutsherren machen, indem man vom Pächter alles verlangt, was der Boden trägt, und ihm lediglich einen angemessenen Gewinn läßt, der jedoch nicht in Teilung ausarten darf. Überall wo es möglich war, hat man Vorwerke zu Dörfern gemacht, weil die Peuplierung der wichtigste Gegenstand der Regierung ist und weil mit viel Bevölkerung der Fürst erst wesentlich reich ist. Man hat die Gegenden, die wild, aber für Kultivierung geeignet waren, entlang der Oder, der Netze und der Warthe urbar gemacht. Diese Arbeiten werden etwa 1771 beendet sein. Danach bleiben in Pommern einige Kulturarbeiten zu tun, vielleicht auch an der Havel. Wenn ich am Leben bleibe, werde ich es unternehmen, dort einige Kolonien einzurichten; wenn mein Lauf eher endet, wird es die Arbeit der Nachwelt sein. Es gibt Leute, die die Landwirtschaft verbessern wollen und die versucht haben, fremden Gebräuchen zu folgen; weder verdamme ich sie, noch stimme ich ihnen bei, der Erfolg muß sie rechtfertigen.
Zölle Die Zölle werden auf den Flüssen und bestimmten Wegen erhoben. Früher war diese Abgabe dazu da, um den Souveränen gewisse Summen zu verschaffen; jetzt betrachtet man diese Steuererhebung weniger als eine Einnahme denn als ein Mittel, das den Schmuggel verhindert.
In Prinzip handelt es sich darum, zu erfahren, wieviel Geld jährlich für Waren, die man kauft, den Staat verläßt und wieviel hereinkommt durch die, die man verkauft. Wenn Ihr mehr empfangt, als Ihr gebt, ist der Ausgleich zu Euern Gunsten. Wenn Ihr mehr gebt, als man Euch wiedergibt, ist die Bilanz zu Euern Ungunsten. Damit das Geld im Lande bleibt, muß man die Manufakturen und landwirtschaftlichen Produkte begünstigen und folglich die Waren von der Art, wie sie die Schmuggler und die Kaufleute einzuführen trachten, mit erheblichen Steuern belasten. Die übliche Art diesen Betrug auszuführen ist, ihre Waren unter dem Namen Transit anzuzeigen, der als Kommissionshandel in das Ausland gehen soll; anstatt daß diese Ballen an den Ort ihrer Bestimmung gehen, laden die Schmuggler sie heimlich von ihren Booten ab, bringen sie unter und überschwemmen damit die Provinzen. Um diese offenbaren Betrügereien zu unterbinden, um unsere Manufakturen zu stützen und zu verhindern, daß das Geld ins Ausland verschwindet, habe ich die Zollregie eingerichtet (*). Dieser Zweig ist noch nicht vollendet, aber man arbeitet daran, weniger wegen des geldlichen Interesses des Souveräns als für den Vorteil des Staatskörpers. Immerhin muß man sagen, daß, wenn man erreicht, den Schmuggel zu zerstören, die Einnahmen des Staates beträchtlich gewinnen würden.
(*) Die Einführung der Regie (1766) war sowohl eine Tarif- wie eine Venualtungsreform; letztere ist bekannter geworden, da die Zollvenualtung aus der allgemeinen Finanzvenualtung herausgelöst und innerhalb des Generaldirektoriums als neues (IV) Fachdepartment organisiert und unter Leitung des Franzosen de la Haye de Launay gestellt worden war.
Aus: Richard Dietrich (Bearb.): Die politischen Testamente der Hohenzollern, Köln 1986, S. 463ff, Abdruck mit freundlicher Genehmigung des Böhlau Verlags.
Das private Testament Friedrichs des Großen
Unser Leben ist ein kurzer Übergang von unserer Geburt bis zu unserem Tode. In dieser kurzen Frist ist es dem Menschen bestimmt, für das Wohl der Gesellschaft zu arbeiten, deren Glied er ist. Seit ich zur Leitung der Staatsgeschäfte berufen ward, habe ich mich mit allen Kräften, die mir die Natur verliehen, und nach meiner schwachen Einsicht bestrebt, den Staat, den zu regieren ich die Ehre hatte, glücklich und blühend zu machen. Ich habe Recht und Gesetz zur Herrschaft, Ordnung und Klarheit in die Finanzen gebracht und im Heere die Manneszucht erhalten, durch die es allen anderen Truppen Europas überlegen wurde. Nachdem ich diese Pflichten gegen den Staat erfüllt habe, hätte ich mir ewige Vorwürfe zu machen, wenn ich meine Familienangelegenheiten vernachlässigte. Zur Vermeidung von Zerwürfnissen unter meinen Angehörigen, die wegen meiner Erbschaft entstehen könnten, erkläre ich durch diese feierliche Urkunde meinen letzten Willen.
Annotationen
3) Der spätere König Friedrich Wilhelm II. (l744-1797).
4) Elisabeth Christine von Braunschweig-Bevern (1715 -1797), seit 1733 Gemahlin König Friedrichs, der sich
von ihr nach seiner Thronbesteigung 1740 trennte.
5) Elisabeth Christine Ulrike von Braunschweig Wolfenbüttel wurde am 21. April 1759 vom Prinzen von Preußen
geschieden. Am 12. Juli 1769 vermählte er sich wieder mit Prinzessin Friederike von Hessen-Darmstadt.
6) Markgräfin Friederike Luise (t 1784), Gemahlin des Markgrafen Karl Wilhelm Friedrich von Ansbach, seit 1757 verwitwet.
7) Herzogin Charlotte (t 1801) seit 1733 vemählt mit Herzog Karl von Braunschweig (1713 -1780).
8) Prinz Heinrich von Preußen (1726 -1802), preußischer Heerführer.
9) Vermählt 1752, seit 1766 von dem Prinzen getrennt, gestorben 1808.
10) Königin Ulrike (t 1782), Gemahlin des Königs Adolf Friedrich von Schweden.
11) Ein Vermächtnis des 1764 verstorbenen Freundes des Königs. Da Ulrike vor ihrem Bruder starb, blieb das Bild - eine junge Bäuerin, die sich zum Fenster hinauslehnt - in Sanssouci.
12) Prinzessin Amalie, die jüngste Schwester des Königs, starb 1787 unvermählt als
Äbtissin von Quedlinburg.
13) August Ferdinand (t 1813).
14) Prinzessin Luise (1738-1820), Tochter der Markgräfin Sophie (t 1765), einer Schwester des Königs, und des Markgrafen Friedrich Wilhelm von Brandenburg-Schwedt.
15) Wilhelmine (1751 -1820), die Tochter des 1758 verstorbenen Thronfolgers Prinz August Wilhelm von Preußen, hatte 1767 den Prinzen Wilhelm V. von Oranien, Erbstatthalter der Niederlande, geheiratet.
16) Elisabeth Friederike Sophie (1732 -1780), Tochter von Friedrichs Lieblingsschwester, der Markgräfin Wilhelmine von Bayreuth, seit 1748 Gemahlin des Herzogs Karl Eugen von Württemberg.
17) Alexander (1736-1806), Sohn der Markgräfin Friederike (s. Anm. 6), seit 1757 regierender Markgraf in Ansbach, seit 1769 in Bayreuth, legte die Herrschaft 1791 nieder.
18) Karl Wilhelm Ferdinand (1735 -1806), Sohn des Herzogs Karl von Braunschweig und der Herzogin Charlotte (s. Anm. 7), seit 1780 Herzog, als Führer der preußischen Armee bei Auerstedt tödlich verwundet.
19) Bruder des vorigen (t 1805).
20) Bruder des vorigen (t 1770).
21) Dorothea (1736 -1798), Tochter der Markgräfin Sophie von Schwedt und Gemahlin des Prinzen Friedrich Eugen von Württemberg, der 1749 -1769 in preußischen Diensten stand und 1795 -1797 Herzog von Württemberg war.
22) Tochter der Markgräfin Sophie (s. Anm. 14), seit 1773 Gemahlin des Landgrafen Friedrich II. von Hessen-Kassel.
23) Prinz Ferdinand (1721 -1792), von 1740 -1766 in preußischen Diensten, während des Siebenjährigen Krieges Führer der alliierten Armeen auf dem westlichen Kriegsschauplatz.
24) Schatzmeister.
25) Das Regiment Garde.
26) Das frühere Grenadiergardebataillon Retzow, das die Reste der von König Friedrich auf gelösten Potsdamer Riesengarde seines Vaters enthielt.
27) Vgl. Anm. 7.
Aus: Friedrich von Oppeln-Bronikowski (Hg.): Das Testament des Königs, Berlin 1925.